Dieses Buch befasst sich mit den Lebensumständen der Menschen im Rahmen der Globalisierung. Die Zukunft der Menschheit ist auf dem Planeten Erde nachhaltig zu sichern. Vorrangig geht es darum, zweckmäßige Maßnahmen und Reformen allgemeinverständlich darzustellen. Dazu wird auf Vorgehensweisen aufmerksam gemacht, die weitgehend üblich sind, aber nicht das leisten, was man sich davon erhofft.
Sie erhalten hier eine übersichtliche Information zum Inhalt des Buches. Zuerst werden die Überschriften der Hauptkapitel aufgeführt. Darauf folgt aus dem Inhaltsverzeichnis die Angabe der Titel übergeordneter Abschnitte. Im Buch werden Abschnitte davon noch untergliedert.
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Vorwort: Konkrete Schritte zur Verwirklichung der Vision der Vereinten Nationen
1. Klärungen zur Bedeutung der Menschen- und Grundrechte
1.1 Die Methode der Klärung 1.2 Die Rechtswissenschaft sowie die Menschen- und Grundrechte sind auf den Schutz des Lebens und auf optimale Lebensqualität ausgerichtet 1.2.1 Fundamentale universelle Regelungen 1.2.2 Funktionen universeller Regelungen 1.2.3 Die Position der Rechtswissenschaft in der modernen Ordnung der Wissenschaften 1.3 Klärungen zur Bedeutung der Menschen- und Grundrechte 1.3.1 Grundlagen der Formulierung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1.3.2 Gibt es ein weltweit konsensfähiges Verständnis der Grund- und Menschenrechte? 1.3.3 Aus der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht und Gesetz ergibt sich das Gerechtigkeitsgebot als Basis des Rechtswesens 1.4 Ursachen der Missachtung des Gerechtigkeitsgebotes 1.4.1 Demokratie beruht primär auf kompetenter parlamentarischer Arbeit 1.4.2 Die Problematik von Rivalität und Konkurrenz 1.4.3 Die Problematik der Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu Geldbeträgen 1.4.4 Die Problematik von Kooperationsverträgen 1.4.5 Die Problematik des üblichen politischen Handlungsinstrumentariums 1.4.6 Die Organisations- und Kommunikations-Problematik: Ursachen des Versagens parlamentarischen Handelns 1.4.7 Die Problematik von Maßnahmen der Bestrafung bzw. des Strafrechts 1.4.8 Angemessene Bildungsmaßnahmen sind Voraussetzung für Gerechtigkeit
2. Erkenntnisse zu zweckmäßiger Kooperation bilden die Basis des Grundgesetzes
2.1 Fundamental ist das „Recht auf Entwicklung“: das Recht, leben zu können und an der Kultivierung des Lebens konstruktiv mitzuwirken 2.2 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit: das individuelle Selbstbestimmungsrecht 2.2.1 Voraussetzungen der freien Entfaltung der Persönlichkeit 2.2.2 Das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährt aus der Sicht deutscher Staatsrechtler „allgemeine Handlungsfreiheit“ 2.2.3 Der Schutz des Lebens erfordert Freiheitsbeschränkungen und Pflichterfüllung 2.3 Die Würde des Menschen ist unantastbar 2.3.1 Die „Würde des Menschen“ – ein unscharfer Begriff, eine Leerformel? 2.3.2 Die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ erfordert, dass im Rechtswesen psychologische und pädagogische Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden 2.3.3 Die Unantastbarkeit der Würde hat auch religiöse Wurzeln 2.3.4 Konkrete Orientierungshilfen zu menschenwürdigem Handeln 2.3.5 Menschenwürdige Formen der Handlungskorrektur: das Menschen- und Grundrecht auf freiheitliche Sozialisierung 2.4 Weitere Formulierungen zu Menschen- und Grundrechten: Klärungen zu deren Bedeutungen 2.4.1 Die Logik, Systematik, Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte 2.4.2 Positionen, die von der Orientierung der Vereinten Nationen abweichen 2.4.3 Die Problematik unterschiedlicher und konkurrierender Rechtsordnungen 2.5 Die kollegiale Demokratie als Organisationsform freiheitlich-demokratischer Gemeinschaften 2.5.1 Eine tabellarische Gegenüberstellung ökonomischen und rechtsstaatlichen Vorgehens 2.6 Die kollegiale Kooperation souveräner Regionen: Prinzipien föderalstaatlicher Organisation 2.6.1 Das Human-Relations-Management-Konzept 2.6.2 Überwindung der nationalstaatlichen Perspektive: Weltbürger-Identität, internationale Subsidiarität und weltinnenpolitische Ausrichtung 2.6.3 Erste Aufgaben von Bürgern und deren Vertretern im Übergang zu kollegialer Demokratie 2.6.4 Kollegial-demokratische Prinzipien der Finanzordnung
3. Rechtsordnungen sind von kulturspezifischen Gegebenheiten geprägt
3.1 Subjektivistische Positionen: Egozentik, Egozentrismus und Ethnozentrismus 3.1.1 Das Bestreben, erlangte Macht- und Herrschaftspositionen aufrecht zu erhalten 3.1.2 Das Diskriminierungs- und Begünstigungsverbot 3.1.3 Die Tendenz, Werthaltungen zu verabsolutieren: Exzellenz anstelle von Adäquanz 3.1.4 Obrigkeitsstaatliche Tendenzen zur Bevormundung und Verwaltung der Bürger 3.1.5 Kulturkämpfe in kriegerischen Formen 3.2 Objektivierter, konstruktiver Umgang mit kulturspezifischen Gegebenheiten 3.2.1 Die Methodologie der internationalen naturwissenschaftlichen Sozialforschung ist hilfreich angesichts ideologischer Manipulationsinteressen 3.2.2 Das Recht als Ordnungsinstrument in Primitiv- und Hochkulturen 3.2.3 Konzepte der Rechtsstaatlichkeit: Despotismus und rule of law 3.2.4 Sachgerechtigkeit (Sachverstand) ist unverzichtbar 3.2.5 Reaktionen der Vereinten Nationen auf kulturspezifische Gegebenheiten 3.2.6 Kultureller Wandel und Rechtsordnungs-Reformen: Der Umgang mit Herausforderungen
4. Elemente global geordneten Zusammenlebens
4.1 Friedliche Koexistenz und konstruktive Kooperation freier Partner 4.1.1 Das deutsche Grundgesetz als Friedensverfassung 4.1.2 Politik-Management gemäß dem rule of law und dem Subsidiaritätsprinzip: Die globale Kooperation im Rahmen der Vereinten Nationen 4.2. Universelle Bildung und Ausbildung 4.2.1 Bildungsmaßnahmen sollen das persönliche Fähigkeitspotential fördern, damit zufriedenstellende Leistungen zugunsten des Allgemeinwohles erbracht werden können 4.2.2 Ansätze der Psychologie der Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung 4.2.3 Reformpädagogische Ansätze zur Förderung universeller Handlungskompetenz 4.3 Qualitätsmanagement zur Optimierung der Lebensqualität über Verfahren zur Beachtung und Einhaltung der Menschen- und Grundrechte 4.4 Die Vereinbarkeit der Menschenrechtsordnung mit wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie dem Konzept des Handelsvertragsrechts 4.4.1 Das heutige politisch-wirtschaftliche Rivalitäts-Spannungsfeld lässt sich auflösen 4.4.2 Die Priorität des Völkerrechts und des staatlichen Verfassungsrechts angesichts von Finanzierungsschwierigkeiten und privatrechtlichen Vereinbarungen 4.5 Wir können aus Fehlern lernen
5. Konkrete Schritte eines zufriedenstellenden Übergangs in die globale Lebensgemeinschaft
5.1 Naturwissenschaftliches Vorgehen ermöglicht Prognosen zu Entwicklungsverläufen 5.2 Erkenntnisse naturwissenschaftlicher Handlungsforschung erleichtern die Krisenbewältigung 5.3 Die Ausgangslage 5.4 Die naturwissenschaftliche Lösungsstrategie des Jesus von Nazareth 5.5 Die Transformation auf der politisch-organisatorischen Ebene 5.5.1 Umsetzungs- und Umstellungsschwierigkeiten 5.5.2 Die Vorbereitung der Umsetzung
5.5.3 Varianten der Auslösung der Umsetzung 5.6 Die Strategie des verantwortungsethischen Umgangs mit Unrecht angesichts geschichtlicher Großereignisse wie Revolutionen, Völkermord, Terrorismus 5.6.1 Voraussetzungen rechtsstaatlichen Handelns angesichts der Globalisierung 5.6.2 Geschichtlichen Großereignissen lässt sich nicht wirksam begegnen, indem man Schuldige sucht und Täter bestraft 5.6.3 In der modernen Rechtswissenschaft geht es nicht mehr um „Schuld“ 5.6.4 Die Menschenrechte, der Schutz der Würde und das Grundgesetz beruhen auf der
Verantwortungsethik 5.6.5 Das Grundgesetz als Erfolgsrezept angesichts terroristischer, chaotischer Bedingungen 5.6.6 Verantwortungsethik sorgt im englischem Rechtssystem für Gerechtigkeit und Leistungsbereitschaft 5.6.7 Untertänige Gesinnung befreit nicht wirklich von persönlicher Verantwortlichkeit 5.7 Die Strategie des Vorgehens beruht auf antiker griechischer Mythologie 5.7.1 Die Aufgaben der Vereinten Nationen erfordern übermenschliches Können 5.7.2 Die Legende von König Minos und dem Minotaurus befreit aus Ausweglosigkeit 5.7.3 Strategien des Halbgottes Herkules verhelfen zu überzeugenden Lösungen
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