2. Rechtswesen
Die Rechtsgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung unterscheiden sich in den einzelnen Länder der Erde äußerlich zum Teil in gravierender Art und Weise. Sie haben sich überall aus den spezifisch eigenen Formen der regionalen bzw. nationalen Geschichte ergeben. Sie haben im Bewusstsein der dortigen Menschen spezifische identitätsstiftende Formen angenommen.
Allen derartigen Ordnungen liegt das allen Menschen gemeinsame Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Fairness im Umgang miteinander zugrunde. Wie im Rahmen der Straßenverkehrsordnung hat jeder Mensch stets anderen Menschen gegenüber bewusst vorsichtig und rücksichtsvoll zu handeln, um Beeinträchtigungen und Schädigungen möglichst zu vermeiden. Diese Haltung kommt in den Menschen- und Grundrechten sowie in der Anerkennung der Berechtigung der menschlichen Bedürfnisse zum Ausdruck.
Auf der Basis vergleichender Betrachtungen lassen sich Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen bestehenden Rechtssystemen sowie deren Vor- und Nachteile herausarbeiten. Erkenntnisse dazu können helfen, entstandene problematische Entwicklungen im Rechtswesen zu erkennen und konstruktive Korrekturmaßnahmen zu entwickeln. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfordert regelmäßige Überprüfungen der Zweckmäßigkeit von Regulationsmaßnahmen (Gesetzgebung, Exekutive, Judikative), um größtmögliche Gerechtigkeit, Fairness und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie die zuverlässige Verfolgung des Allgemeinwohles.
Wichtige Themen sind hier zum Beispiel:
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als staatliche Verfassungsordnung: Entstehungshintergründe und Funktion, auch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsordnungen.
- Die universelle Bedeutung der Menschen- und Grundrechte. Entstehungshintergründe und Funktion. Praktische Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Verwirklichung.
- Diskussion der Rechtsprinzipien zum Täter- und Opferschutz: Schuldprinzip, Verursachungsprinzip, Ökonomieprinzip, Zweckmäßigkeitsprinzip?
- Überprüfungen zur Wirksamkeit strafrechtlicher Regelungen
- Entwicklung von Maßnahmen zum wirksamen Umgang mit deviantem Verhalten: Prävention, Resozialisierung, Sicherheitsverwahrung.
- Prüfung der Funktionsweise und Notwendigkeit von Qualitätsmanagement-Verfahren: Welche QM-Maßnahmen sind situationsgerecht?
- Wie lässt sich angesichts bestehender Unterschiede in staatlichen Rechtsordnungen die internationale Zusammenarbeit vereinfachen und verbessern?
- Entwicklung von Materialien zu Gunsten einer zukunftsträchtigen Juristen-Ausbildung
Dokumente
Sie öffnen die folgenden (PDF)-Dokumente durch Doppelklick auf den Titel.Konstruktive Rechtswissenschaft verhilft zu Allgemeinwohlpolitik
Mängel der textwissenschaftlichen Methodologie veranlassten 2012 den Wissenschaftsrat, eine Stärkung der juristischen Bildung zu empfehlen
25.10.2023 (08.09.2023)
Inhalt
1.Wir sind Teil einer Weltgesellschaft, die rund um den Globus die besten Ideen und Lösungen findet
2.Hinweise und Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu einer angemessene(re)n rechtswissenschaftlichen methodologischen Vorgehensweise
3. Das textwissenschaftliche juristische Vorgehen eignet sich nur unzulänglich, um klare Verständigung sowie hilfreiche Regelungen zu gewährleisten
4.Als hilfreich erweisen sich naturwissenschaftlich fundierte pädagogische und psychologische Erkenntnisse
5.Essentials des freiheitlich-demokratischen Verfassungsrechts: Der Nutzen der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Freiheitsrechte
6. Ein Fazit: Zu empfehlen ist, von einer vernünftigen, hilfreichen Lebens- und Weltanschauung auszugehen – 6 Thesen
In der modernen Rechtswissenschaft geht es nicht mehr um „Schuld“. - Beschuldigungen und Bestrafungen wirken in der Regel eher schädigend, im Vergleich zu Vergebung, Anleitungen zur Besinnung und zu Handlungskorrekturen.
08.03.2023 (07.03.2023)
Der Pfad zur Hölle (= zum Unerträglichen) verläuft über die Sprache als Mittel der Kommunikation. Hier stolpert man ständig über Begriffe. Begriffe sind die unklaren „Inhalte“, die gemeint sein können, wenn ein Wort verwendet wird. Ein Beispiel: Was ist mit Bank gemeint, was bedeutet das Wort Bank? Die Sitzgelegenheit für Wanderer in der Natur oder ein Geldinstitut? Etliche Wörter werden im Rechtswesen auf der Grundlage der hermeneutischen Methode der Textinterpretation gedeutet, was einen willkürlichen Umgang mit dem eröffnet, was dort als Recht bezeichnet wird. Zu den zentralen derartigen Begriffen gehörte Schuld. Um heillose Verwirrung zu vermeiden, ist es zweckmäßig, Schuld im Rahmen der modernen Rechtswissenschaft nicht mehr zu verwenden. Denn diese Rechtswissenschaft soll nützlich und konstruktiv sein, also möglichst eindeutig klarstellen, was richtig und gerecht ist. Nur so lässt sich für Rechtssicherheit sorgen.
Menschenwuerdige Formen der Handlungskorrektur - Das Menschen- und Grundrecht auf freiheitliche Sozialisierung
20.12.2022 (02.08.2020)
Inhalt
1. Demokratische Rechtsstaatlichkeit erfordert menschenwürdigen Umgang auf der Grundlage freiheitlicher Sozialisierung (= Erziehung und Bildung) 2
1.1 Rechtsstaatliche Bildung erfordert empirische Forschung auf den Grundlagen der Gesetzlichkeiten des Lebens und der Eigenarten der Natur 3
1.2 Informationen zur freiheitlichen Sozialisierung – zu derjenigen Form von Gerechtigkeit, von der die UN-Menschenrechtsordnung und das Grundgesetz ausgehen 8
1.3 Rechtsextreme Einstellungen beruhen auf legalisierter Ungerechtigkeit 9
1.4 Während der Epoche der Aufklärung ging es um die Überwindung der diktatorischen scholastischen Ausrichtung 12
2. Die Bundesregierungen und das Bundesverfassungsgericht sollten die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Menschen- und Grundrechte gemäß den Intentionen der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN gewährleisten 19
2.1 „Menschenwürdiges Dasein“ kann aufgrund hinreichender materieller Existenzgrundlagen sowie der Freiheiten gelingen, die unverzichtbar sind, um das eigene Leben zugunsten des Allgemeinwohles befriedigend selbst bestimmen und gestalten zu können 24
2.2 In Zentraleuropa werden die Menschenwürde und die Menschenrechte noch vorwiegend im Sinne des hier vorherrschenden obrigkeitlich-despotischen
Staatsrechts verstanden und (fehl)interpretiert 26
2.3 Irrtümlich werden manipulierende Dressurmittel wie Lob und Strafe (= „Zuckerbrot und Peitsche“) als zweckdienlich zur „Erziehung und Bildung“
angesehen 29
2.4 „Erziehung und Bildung“ soll(t)e auf einer Sozialisierung beruhen, die Erkenntnisse und Know-how vermittelt – aufgrund von Einsichten in Wahrheiten und des Verstehens von Zusammenhängen 30
3. Auswirkungen von Maßnahmen des Bestrafens und des Strafrechts 31
3.1 Das Strafrecht kann bewirken, dass Täter*innen Korrekturmaßnahmen ablehnen, dass sie weder Einsichtsfähigkeit noch Bereitschaft zur Kooperation zeigen 34
3.2 Gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes können Grundrechte „verwirkt“ werden, falls man sie missbraucht. Diese Aussage erscheint als zu wenig durchdacht 35
4. Die Psychologie kann als Metawissenschaft Forschungsbefunde zur optimalen Lebensgestaltung und zu friedlicherem Miteinander einbringen 35
5. Die Menschenrechte helfen, konstruktives und destruktives Handeln klar zu unterscheiden 37
Machtpolitik und Rechtsordnung
Informationen zur staatsrechtlichen und zur menschenrechtlichen Ordnung
04.05.2022
Inhalt
1. Es kommt auf den Umgang mit Macht an, weniger darauf, wer an der Macht ist
2. Zufriedenstellendes Zusammenleben erfordert respektvollen, tolerant-geduldigen und einander wohlwollend unterstützenden Umgang
3. Staatliche Instanzen soll(t)en sich an denjenigen Mitteln rechtsstaatlichen Handelns ausrichten, die nachweislich für Frieden und weltweite Gerechtigkeit sorgen
3.1 Die rechtsstaatliche Rechtswissenschaft ist eine naturwissenschaftliche Disziplin
3.2 Hinweise auf gravierende rechtsstaatliche Mängel, die der Korrektur bedürfen
Gerecht kann nur sein, was die Gesetze des Lebens respektiert
Organisatorisches Vorgehen sollte Naturgesetzliches berücksichtigen
26.02.2021 (26.02.2020)
Inhalt
1. Wir können auf unserem Planeten glücklich leben. Der Weg dorthin ist vorbereitet
2. Demokratische Rechtsstaatlichkeit sorgt über die Achtung und den Schutz der Menschen- und Grundrechte für optimale Lebensbedingungen
3. Nur menschenwürdiges Vorgehen wird menschlichen Eigenarten sowie konkreten Lebensgegebenheiten gerecht
4. Wenn Interessen und Verfahrensweisen verheerende Folgen haben, sind sie korrekturbedürftig
5. Zufriedenstellender Umgang mit allen gegenwärtigen Herausforderungen kann überraschend leicht und schnell gelingen
Wie überwinden wir die Krise?
Die Grundrechte als Wegweiser
20.07.2021
Die Menschheit befindet sich in einem Umwandlungsprozess: Die Globalisierung und die Euro-Krise sind Teile davon. Überall gibt es politische, wirtschaftliche, finanzielle, soziale, gesundheitliche und bildungsmäßige Missstände. Wenn diese weiter zunehmen, drohen ernste Gefahren. Deshalb sagen die Regierungen, dass Reformen notwendig sind. Tun die Regierungen das Richtige? Können wir auf sie vertrauen? Was gibt uns Sicherheit? Was lässt uns hoffen?
Die Telematik-Infrastruktur-Regelungen sind korrekturbedürftig
Das Informationelle Selbstbestimmungsrecht erfordert klarere Aussagen
17.05.2021
Inhalt
1. Hinweise zur Problematik des Sachverhaltes
2. Hinweise zu dem, was seit dem 23. Mai 1949 grundgesetzgemäß zu beachten ist
3. Hinweise zu dem, was im Hinblick auf das Informationelle Selbstbestimmungsrecht im Rahmen der Telematik-Infrastruktur berücksichtigt werden sollte
4. Ein Formulierungsentwurf zu organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen, um Gefahren einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenzuwirken
5. Informationen zum Psychologischen Institut für Menschenrechte, Gesundheit und Entwicklung (IMGE) gemeinnützige GmbH
Bundesweit missachten Jugendämter im Zuge neoliberaler Finanzpolitik das Kindeswohl
19.02.2021
Inhalt
Vorbemerkung:
1. Das Jugendamt Hamburg-Mitte war in die Schlagzeilen geraten
2. Das Vorgehen im Jugendamt Hamburg-Mitte war keineswegs ein Ausnahmefall
3. Staatlicherseits ist für eine wesentlich bessere personelle Ausstattung zu sorgen
4. Hintergründe verfehlter „pädagogischer Förderung“
Vorbemerkung:
Die hier konkret geschilderten Vorkommnisse stammen aus dem Jahr 2012 und davor. Angesichts dessen ist es naheliegend zu fragen, ob und inwiefern Derartiges auch heute noch vorkommt. Im Internet findet man dazu Informationen aus Nachrichtenquellen, etwa des NDR, des WDR, Tageszeitungen etc. Dazu werden hier Beispiellinks angegeben. Dabei erhält man immer wieder Mitteilungen folgender Art:
„Die Seite "Fehler HTTP 404 - Seite nicht gefunden" ist eine häufig aufgerufene Seite im WDR-Online-Angebot. 80 bis 90 Prozent der Internetinhalte werden nämlich aufgrund des geänderten Staatsvertrages gelöscht. Neulich noch auf WDR.de gelesen, gesehen oder gehört - und jetzt nicht mehr online?“
Das Lieferkettengesetzt ist eine gute Medizin
Die Corona-Pandemie ermuntert uns, konsequent die Menschenrechte zu unterstützen, und damit die Selbstheilungskräfte der Natur.
25.07.2020 (20.07.2020)
Inhalt
1. Die „Lieferketten“-Gesetzesinitiative ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie
2. Die Corona-Pandemie lässt sich zuverlässig beenden, indem mit der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte die natürlichen Selbstheilungskräfte unterstützt werden
3. Grundlagen der Unterstützung menschenrechtsgemäßen Vorgehens
4. Bildungspolitisches Engagement zugunsten des „Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien fu¨r Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung“
Mit den Herausforderungen der Globalisierung konstruktiv umgehen
Eine Initiative zur Unterstützung der globalen Rechtsordnung der Vereinten Nationen
11.07.2020
Inhalt
1. Alle Menschen leben auf dem Planeten Erde quasi in einem Boot
2. Wir befinden uns im Übergang vom absolutistisch-despotischen Staatsrecht zur Menschenrechtsordnung
3. „Bildung muss das Mega-Thema unserer Gesellschaft werden. Wir brauchen einen neuen Aufbruch in der Bildungspolitik, um in der kommenden Wissensgesellschaft bestehen zu können.“ (Roman Herzog)
Donald Trump stellte sich mit der Bibel in der Hand vor die Kirche beim Weißen Haus
Biblische Texte bilden die Grundlage der Politik: des Grundgesetzes, der Grund- und Menschenrechte, der Vereinten Nationen und der Verfassung der USA
13.12.2020 (17.06.2020)
Inhalt
1. Biblische Texte können zur Bewältigung aller Herausforderungen nützlich sein
2. In biblischen Texten zeigt sich, was zu rechtmäßigem Handeln gehört
3. Friedensinitiativen formieren sich weltweit, um die Menschenrechte zu schützen
4. Dringend erforderlich ist eine angemessene Menschenrechtsbildung
5. Deshalb widme ich Donald Trump eindringliche Worte:
Die Bedeutung der Menschenrechte aus der Sicht der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes
Dringend erforderlich ist eine angemessene Menschenrechtsbildung
19.06.2020 (15.12.2019)
Weit verbreitet wurde die Auffassung, dass der Sinn und Zweck der Menschenrechte in erster Linie drin bestehe, Abwehrrechte der Bürger gegenüber staatlichen Eingriffen in ihre Handlungsfreiheiten zu definieren sowie Verpflichtungen, die staatliche Instanzen gegenüber Menschen zu erfüllen haben. Demgegenüber ist zu betonen, dass die Menschenrechte nicht nur zur Regelung der Beziehung zwischen staatlichen Instanzen und Menschen formuliert worden sind. Die Menschenrechte beziehen sich ausdrücklich auch, ja sogar vorrangig, auf den privaten, persönlichen Umgang aller Bürger miteinander.
Inhalt
1. Die Menschenrechte beruhen auf vorstaatlichem, theonomem Naturrecht
2. Der Bezug der Menschenrechte zur staatlichen Organisation
3. Die Missachtung der Menschenrechte – und wie sich diese überwinden lässt
4. Über Bildungsreformen gelingt verständnisvoller Umgang mit kulturellen Unterschieden
Die Ursachen des Grundgesetzes
Informationen zum Verständnis der deutschen Verfassungsordnung
27.02.2023 (07.01.2020)
Inhalt
1. Bislang kam noch kein allgemein akzeptiertes Verständnis des Grundgesetzes zustande
2. Das Grundgesetz beruht auf universellen naturgesetzlichen Gegebenheiten
3. Das Grundgesetz enthält Tatsachenaussagen zu Gültigem und Wahrem
4. Die Kernaussage des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
5. Das Grundgesetz hat Eigenschaften, die technischen Messinstrumenten entsprechen
6. Das Grundgesetz wurde als Friedensordnung formuliert: zugunsten einer weltweit friedlichen,
kooperativen Lebensgestaltung
7. Seit Kriegsende (1945) war es schwierig, in Deutschland Demokratie zu wagen
8. US-Politikstrategie führte über ihr Weltmacht-Vorherrschaftsstreben zu verheerenden Globalisierungsentwicklungen
9. Der „Kalte Krieg“ erschwerte grundgesetzgemäßes Handeln und nötige Bildungsreformen
10. Bildungsmaßnahmen eignen sich dazu, destruktivem „ökonomischem“ Handeln vorzubeugen
11. Rund um den Globus können wir nach den besten Ideen und Lösungen suchen
12. Anhand des Grundgesetzes können globale Herausforderungen erfolgversprechend bewältigt werden
13. Rechtsprinzipiellen Erkenntnissen und Sorgfaltspflichten wird zu wenig Rechnung getragen
13.1 „Rechtsstaatlichkeit“ erfordert angemessenes wissenschaftsmethodologisches Vorgehen
13.2 Im nationalstaatlichen Rahmen des „Herr im Hause“-Prinzips gelingt weder „Demokratie“ noch „Rechtsstaatlichkeit“
13.3 Gesellschaftliche Funktionsträger*innen können persönlich haftbar werden, falls sie rechtsprinzipielle Erkenntnisse und
Sorgfaltspflichten ausser Acht lassen
70 Jahre Grundgesetz
Beabsichtigt war, in Deutschland Demokratie zu wagen
10.11.2019
Inhalt
1. Mit dem Grundgesetz sollte in Deutschland demokratische Rechtsstaatlichkeit eingeführt werden 1
1.1 Das rechtsstaatliche Demokratiekonzept der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes 1
1.2 Das traditionell-monarchistische national-patriotische „Herr im Hause“- Herrschafts- und Identitätskonzept 3
1.3 Ansätze zu Neukonzeption Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg 3
2. Das Grundgesetz und das Handlungskonzept der Vereinten Nationen entstanden maßgeblich aufgrund britischer und deutscher Erfahrungen und Erkenntnisse 7
3. Das übliche europäische Politik-Management folgt mittelalterlichen Kirchenlehren 11
3.1 Der Ansatz des aufgeklärten Humanismus lässt die kirchliche Scholastik hinter sich 11
3.2 Vom scholastischen Dogmatismus hin zu bewusstem, mündigem Handeln in der freiheitlich-demokratischen Weltgesellschaft 12
4. Bedingungen der Beachtung und Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland, der EU und den USA 13
5. Arbeitsteiliger despotischer Partikularismus lässt sich nicht mit freiheitlich-demokratischer Föderalstaatlichkeit vereinbaren 15
6. Ein Update zur Arbeitsweise staatlicher Instanzen sorgt für enorme Erleichterungen 17
Fußnoten 19
Der Brexit wird gefordert, um in Europa vernünftige Rechtsstaatlichkeit zu fördern
Die verworrenen Diskussionen erfordern Klarstellungen
26.04.2019
Rechtsvorstellungen und Rechtsordnungen unterscheiden sich weltweit in den Staaten angesichts unterschiedlicher regionaler und geschichtlicher Entwicklungen, Religionen, Weltanschauungen, Wertorientierungen und Bildungsangebote. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten und Konflikte in der internationalen Zusammenarbeit. Denn was in einem Staatsterritorium erwünscht ist, als wertvoll gilt und gefördert wird, kann bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft als unangemessen, verboten und strafbar angesehen werden. Um reibungsloses und konstruktives Handeln im Rahmen der weltweiten Menschheitsfamilie zu erleichtern, wurden 1945 die Organisationen der Vereinten Nationen (UNO) gegründet. Sie setzen sich für die Beachtung einer weltweit einheitlichen Rechtsordnung ein. Diese beruht auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
Die Religionsfreiheit als fundamentales Menschen- und Grundrecht
26.01.2019
Inhalt
1. Die Forderung nach Religionsfreiheit dient der Beendigung von Religionskriegen 1
2. Die Bedeutung der Neutralität staatlicher Instanzen gegenüber Religionen 2
3. Die Beachtung der Grund- und Menschenrechte ist zu schützen 3
Deutschlands Politik ist dem Weltfrieden verpflichtet
Klarstellungen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
08.01.2019
Frieden kann erst beim Schweigen der Waffen beginnen; vorhanden ist er dann in der Regel noch längst nicht. Um ihn herbeizuführen und zu sichern, sind friedliche Formen der Konfliktaustragung erforderlich und anzuwenden. Sie bilden die Grundlage von Hochkulturen.
Hochkulturen entstanden in der menschlichen Evolutionsgeschichte stets nur dann, wenn für friedliche Lebensverhältnisse derartig gesorgt worden war, dass sich die Menschen in Ruhe und mit innerer Gelassenheit dem widmen konnten, was ihnen persönlich in besonderer Weise am Herzen lag. Folglich konnten sie sich frei fühlen, für die angemessene Befriedigung ihrer vitalen Bedürfnisse zu sorgen, ihre persönlichen Angelegenheiten in zufriedenstellender Weise zu ordnen und ihre persönlichen Kontakte mit anderen Menschen zugunsten bestmöglichen Wohlseins miteinander zu regeln. Das ermöglichte ihnen zugleich auch, sich ihrer Selbstverwirklichung zu widmen, indem sie ihren persönlichen Interessengebieten und Hobbys nachgingen sowie sich um die Vervollkommnung ihrer Fähigkeiten bemühten: in der Beschäftigung mit den Wissenschaften, Künsten, Erfindungen, Entdeckungen etc. zur Steigerung ihrer Lebensqualität und der ihrer Mitmenschen. – Die Beschäftigung mit konkreten praktischen Ansätzen zur optimalen derartigen Förderung von Kultivierung und Entwicklung gehört zu den Aufgabenstellungen der UNESCO.
Warum wir den UN-Migrationspakt ernst nehmen sollten
Die Migrationsentwicklungen erfordern intelligentes und weises Handeln
29.11.2018
Inhalt
1. Informationen zu den Hintergründen des UN-Migrationspaktes 1
2. Inwiefern kann sich der UN-Migrationspakt als hilfreich und zweckmäßig erweisen? 2
3. Die UN-Migrationspakt-Initiative wird in etlichen Staaten missverstanden 4
Der Ausweg aus der Globalisierungs- und Finanzkrise: Wie sich der Missbrauch von Macht und Geld beenden lässt
Das Konzept der Vereinten Nationen zum verantwortungsbewussten Umgang mit Vermögen und Geld
28.01.2018
Inhalt
1. Seit 1989 ergaben sich enorme Veränderungen bei staatspolitischen rechtlichen Regelungen
1.1 Erforderlich ist eine weltweite Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen
1.2 Die Menschenrechte wurden zum Wohl aller Menschen formuliert
1.3 Die Wirtschaft und die Position der Vereinten Nationen
1.4 Roman Herzog ging davon aus, dass „die Deutschen“ optimale Lösungen finden werden
2. Konstruktiver und destruktiver Umgang mit Vermögen und Geld
2.1 Der Verlauf der Finanzkrise ist unabsehbar
2.2 Nährwert und der Wert von Geld
2.3 Wo und wie investiert werden sollte
2.4 Es lässt sich auch ohne Geld gut leben
2.5 Das Verfügen-Können über Geld ist allzu sehr Selbstzweck geworden
2.6 Konstruktives Handeln lässt sich nur indirekt über finanzielle Mittel gewährleisten
2.7 Zur Absicherung unserer Lebensgrundlagen ist ein Reform-Gesamtkonzept erforderlich
2.8 Voller Dankbarkeit und Wertschätzung könn(t)en und soll(t)en wir auf das reagieren, was das Leben uns präsentiert, und daraufhin möglichst konstruktiv handeln
2.8.1 Hinweise zur Bedeutung von Kants „kategorischem Imperativ“
2.8.2 Worauf sollte man sich im eigenen Leben ausrichten?
2.8.3 Anleitung zu einer Besinnung auf Wesentliches
2.8.4 Es gibt gute Gründe dafür, davon auszugehen, das sich Wunderbares ereignen kann
Die Bedeutung der Menschenrechte aus der Sicht der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes
Dringend erforderlich ist eine angemessene Menschenrechtsbildung
19.06.2020 (15.12.2019)
Weit verbreitet wurde die Auffassung, dass der Sinn und Zweck der Menschenrechte in erster Linie drin bestehe, Abwehrrechte der Bürger gegenüber staatlichen Eingriffen in ihre Handlungsfreiheiten zu definieren sowie Verpflichtungen, die staatliche Instanzen gegenüber Menschen zu erfüllen haben. Demgegenüber ist zu betonen, dass die Menschenrechte nicht nur zur Regelung der Beziehung zwischen staatlichen Instanzen und Menschen formuliert worden sind. Die Menschenrechte beziehen sich ausdrücklich auch, ja sogar vorrangig, auf den privaten, persönlichen Umgang aller Bürger miteinander.
Inhalt
1. Die Menschenrechte beruhen auf vorstaatlichem, theonomem Naturrecht
2. Der Bezug der Menschenrechte zur staatlichen Organisation
3. Die Missachtung der Menschenrechte – und wie sich diese überwinden lässt
4. Über Bildungsreformen gelingt verständnisvoller Umgang mit kulturellen Unterschieden
Ziele der globalen Ordnung: Vom Rechtswirrwarr zur Problembewältigung
07.10.2017
Natürliche Gegebenheiten bringen weltweit große Unterschiede in den Lebensbedingungen mit sich: die Eigenarten der Landschaft (Flachland, Gebirge, Zugang zu Trinkwasser, Flüssen und Seewegen), das Klima und die Vegetation, die verfügbaren und anbaubaren Pflanzen als Nahrungsmittel, die erreichbaren Bodenschätze usw. Diese Unterschiede werden vielfach als „ungerecht“ empfunden, da sie den Menschen das Leben erleichtern oder erschweren können. Zudem unterscheiden sich Menschen in ihren individuellen Stärken und Schwächen, ihren Fähigkeiten und Begabungen, ihrer Anstrengungsbereitschaft, Attraktivität etc. enorm voneinander. Damit gelingt ihnen die selbständige Bewältigung ihrer Lebensaufgaben keineswegs in gleicher Weise. Auffällig ist das etwa, wenn man Kinder mit Senioren vergleicht, Männer mit Frauen oder Verletzte mit Geheilten. Folglich unterscheiden sich auch die persönlichen Vorgehensweisen und Zielsetzungen untereinander. Zusätzlich verändern sich diese entsprechend der jeweiligen momentanen Lebenssituation.
Inhalt
1. Angesichts natürlicher Unterschiede sehnen sich Menschen nach Gerechtigkeit
2. Die UN-Rechtsprinzipien fördern Klarheit, Gerechtigkeit und Problemlösungen
Es gibt verschiedene Formen rechtlichen Vorgehens: konstruktive und kriminell-destruktive
Zur Orientierung verhilft die ethisch-moralische Stufentheorie von Lawrence Kohlberg
30.11.2016
Viele Menschen kennen sich nur unzulänglich mit ethisch-moralischen Entscheidungen und mit deren Auswirkungen aus. Im Hinblick auf zweckmäßiges, bewusstes und folgenorientiert verantwortliches Entscheiden, Urteilen und Handeln ist die öffentliche Vertrautheit damit über Bildungsmaßnahmen aktiv zu fördern. Dazu erforschte der Psychologe und Erziehungswissenschaftler Lawrence Kohlberg (1927-1987), wie Menschen in Dilemma Situationen reagieren. Er erstellte eine Stufentheorie der Moralentwicklung. Er arbeitete an der Harvard University und entstammte einer jüdischen Familie...
Cyberattacken werden mörderisch
Das Ausmaß, die Hintergründe und Schritte zur Problemlösung
16.05.2017
Inhalt
Bei Computerarbeit befindet man sich auf vermintem Gelände
Hacker führen mit „edlen“ Motiven Krieg im Internet
Internetspiele dienen der realen Kriegsführung
Die IT-Technologie ist aus der Kontrolle geraten
Zur Lösung verhelfen Bildungsmaßnahmen
Der Autor
Wie rechtsstaatlicher Umgang mit erfolgtem Unrecht gelingt
Eine Stellungnahme zur „hart aber fair“ Sendung „Terror – Ihr Urteil“, wobei das Verstehen des Grundgesetzes und der Menschenrechte unterstützt wird
26.16.2016
Inhalt
1. Das Grundgesetz gerät öffentlich unter Beschuss: Abschaffung oder Update?
2. Die Rechtssicherheit und die juristische Bildung in Deutschland sind noch mangelhaft
3. Aus etlichen Gründen sollte auf jede Bestrafung von Tätern verzichtet werden
4. Die Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Würde und das Grundgesetz beruhen auf
verantwortungsethischen Abwägungen
5. Unter terroristischen und chaotischen Bedingungen wirkt das Grundgesetz als Erfolgsrezept
6. Die moderne Rechtswissenschaft befasst sich sinnvollerweise nicht mehr mit „Schuld“
6.1. Für die Menschen in Deutschland wirkt diese Entscheidung erlösend
6.2 Was hat es mit „Schuld“ auf sich?
7. Das verantwortungsethische englische Rechtssystem sorgt für Gerechtigkeit und Erfolg
8. Blinder Gehorsam befreit vermeintlich von persönlicher Verantwortlichkeit
9. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedarf der Korrektur
Anlagen
Informationen zum Grundgesetz, zu Jesus und den Menschenrechten
Desmond Tutu: Die Kraft der Vergebung. Wut ist eine natürliche Reaktion, aber Rache macht
nichts wieder gut
Zur Sorge für gerechtes Vorgehen und zur Vermeidung von Fehleinschätzungen
Angaben zum Autor
Don’t worry, be happy
Die Brexit-Entscheidung sorgt für notwendige Klarheit – Die Rechtslage hilft weiter
10.07.2016
Inhalt:
1. Positionen der Brexit-Gegner
2. Die Grundlagen der Haltung der Befürworter des Austritts
3. Der Turbokapitalismus ist der wahre Gegner: Das Biest muss gezähmt werden!
4. Als wegweisend erweist sich die internationale Rechtsordnung der Vereinten Nationen
English version
Staatsrecht und Grundgesetz
Freiheit/Souveränität ist die Fähigkeit, eigenes Potential ungehindert zugunsten des Allgemeinwohls einsetzen zu können
Eine Stellungnahme zu Karl Albrecht Schachtschneider: „Die Souveränität Deutschlands“ , Kopp 2012
23.02.2016
Inhalt
1. Einige Stichpunkte zur Lage der Nation: Wie ist es aktuell um Deutschland bestellt?
2. Ansätze eines freiheitlichen Konzepts der Volkssouveränität
2.1 Erläuterungen zu der Freiheit, die den Menschenrechten zugrunde liegt
2.2 Geboten ist ein Verständnis individueller Freiheit, das dem Allgemeinwohl dient
3. Deutsches Staatsrecht fördert einen willkürlichen, verheerenden Umgang mit Freiheit
4. Es gelang zu wenig, für Freiheit und Souveränität auf der politischen Ebene zu sorgen
5. Essentials einer grundgesetzgemäßen freiheitlich-demokratischen Staatsordnung
Deutschland als Rechtsstaat
Anmerkungen zum Buch „Erinnerung ans Recht“ von Karl Albrecht Schachtschneider
26.01.2016
Inhalt
Karl Albrecht Schachtschneider behauptet: „Deutschland zeichnet sich nicht mehr als Rechtsstaat aus.“ Indem der Autor an die Fassung des deutschen Grundgesetzes von 1949 erinnert, möchte er bewusst machen, was die Basis unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung ausmacht. Diese beruht auf Konzepten, die im Zeitalter der Aufklärung entwickelt worden sind zu Rechtstaatlichkeit, Demokratie, Freiheit, Souveränität, Brüderlichkeit, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, friedlichem Zusammenleben usw. Schachtschneiders Engagement zugunsten der Erinnerung und Bewusstwerdung erscheint dringend geboten angesichts der Tatsache, dass heutzutage in der deutschen Politik und im deutschen Rechtswesen praktische Vorgehensweisen üblich geworden sind, die damit kaum noch etwas zu tun haben....
Unsere Politiker können erklären, was ist:
Wir befinden uns im Übergang zu einer einheitlichen Welt-Rechtsordnung
07.07.2015 (05.06.2015)
Inhalt
1. Was ist? Wie sehen die heutigen Gegebenheiten aus?
2. Wir befinden uns in einer Krise des Rechtsbewusstseins sowie der Wirklichkeitswahrnehmung
2.1 Aspekte der Wirklichkeit während des Kalten Krieges
2.2 Aspekte der Wirklichkeit seit 1989/90: Folgen wirtschaftlicher Globalisierung
2.2.1 Folgewirkungen von Rivalität und Konkurrenz
2.2.2 Die WTO, der IWF und die Weltbank arbeiten mit rechtlich unhaltbaren Vertragsformen
3. Weltweite Rechtsunsicherheit – und wie sich diese überwinden lässt
3.1 Wer Rechtskrise sagt, berührt ein Tabu – und trägt damit zur Lösung bei
4. Recht ist ein rationales Organisationsmittel, eine Technologie
5. Es gibt Grund zur Zuversicht: Wie die Krisenbewältigung gelingen kann
Das Rechtswesen soll für friedliches Zusammenleben sorgen
Psychotherapie hat ebenfalls diesen Auftrag
01.11.2015
Inhalt
1. Versagt unsere Rechtsordnung?
2. Die Aufgabe und Funktion des Rechtswesens
3. Die Ausrichtung der Psychotherapie
4. Die Ausrichtung der Psychotherapie entspricht der Lehre Jesu, den Grund- und Menschenrechten und dem deutschen Grundgesetz
5. Juristische und psychotherapeutische Vorgehensweisen – Parallelen und Unterschiede
English version
Ein Plädoyer für die Rehabilitation von Medizinnobelpreisträger Tim Hunt
Seine Verurteilung und Amtsenthebung sind rechtsstaatlich nicht gerechtfertigt
06.07.2015
Inhalt
1. Hat Tim Hunt ein Verbrechen begangen?
2. Was hatte Tim Hunt gesagt?
3. Beunruhigend sind die Folgen, zu denen eine Äußerung führen kann
4. Wissenschaftlichkeit erfordert Selbstdisziplin
21 Thesen zu Freiheit als Grundlage von Leben, Können und Glück
Ein Beitrag zu politischen Bildung und zum Qualitätsmanagement aus naturwissenschaftlicher Sicht
31.05.2015
Joachim Gauck, der gegenwärtige Bundespräsident, hat vor seiner Wahl in dieses politische Amt ein faszinierendes Büchlein mit dem Titel "Freiheit" veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Werk, das ich damals mit großem Interesse und viel spontaner innerer Zustimmung gelesen habe. Irgendwann später habe ich mich einmal gefragt, in welcher Weise die Lektüre für mich über den reinen Lesegenuss hinaus auch einen politischen Nährwert hatte. Daraufhin las ich das Büchlein mehrmals in der Hoffnung, eine Antwort auf die Frage zu finden, welche
politische Botschaft der Autor seinen Lesern zu "Freiheit" eröffnet.
Ich hatte große Schwierigkeiten, zu einer mich befriedigenden gedanklichen Klarheit zu gelangen. Denn Gauck definiert das mehrdeutige Wort "Freiheit" nirgends in ausdrücklicher Weise. Er verwendet "Freiheit" in unterschiedlichen und wechselnden Zusammenhängen, ohne diese über Klarzustellungen voneinander abzugrenzen. Er bezieht "Freiheit" auf diverse politisch-soziale Rahmenbedingungen und Gegebenheiten. Er charakterisiert diese und deren Grundlagen in Bezug auf die DDR in für mich nachvollziehbarer Weise. Nicht recht erkennen konnte ich, wie er "Freiheit" in der BRD wahrnimmt – sowohl vor der Wiedervereinigung als
auch danach...
Jura ist die Disziplin der Weisheitslehrer, Könige und Kaiser
Wie sich mit rechtlichen Regelungen menschliches Versagen verringern lässt .
Ein Beitrag mit einer Rezension zu: Jürg Frick: Gesund bleiben im Lehrberuf
30.05.2015
Inhalt
1. Rechtliche Regelungen sollen menschliches Versagen vermeiden
2. Stress als Ursache menschlichen Versagens und gesundheitlicher Schädigungen
3. Juristische Tätigkeit ist eine Form pädagogischer Arbeit
4. Schulpädagogische Tätigkeit hat auch juristische Funktionen
5. Rezension zu Jürg Frick: Gesund bleiben im Lehrberuf.
5.1 Thema
5.2 Autor
5.3 Inhalt
5.4 Diskussion
5.5 Fazit
Die Menschenrechte und die deutsche Rechtsordnung
Das Grundgesetz als Basis staats- und zivilrechtlicher Regelungen
09.05.2015
Inhalt
1. Die Menschenrechte in ihrer natürlichen Form
2. Die Grund- und Menschenrechte dienen der Herbeiführung idealer Gegebenheiten
3. Die Menschenrechte in juristischen Formen
4. Das Grundgesetz als Basis staats- und zivilrechtlicher Regelungen
Zum Umgang mit Flüchtlingen und Asylanten
Die deutsche Politik im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftswirklichkeit und Verfassungsansprüchen.
Ein Beitrag anläßlich des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 von Didymus N. Leo
27.04.1999
Die Art des Umgangs mit Flüchtlingen, Asylanten und Mitbürgern ausländischer Herkunft entwickelt sich immer mehr zum Eckstein für die Frage, in welcher Art von Gesellschaft wir leben wollen. Der Umgang mit solchen Menschen kann rechtmäßig erfolgen oder nicht – über das, was im konkreten Fall rechtmäßig ist, hat im Zweifel letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht zu befinden. Wie es in solchen Fällen entscheidet, hängt davon ab, was hierzulande unter Rechtsstaatlichkeit verstanden wird. Diesbezüglich konkurrieren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes zwei Versionen von Rechtsstaatlichkeit miteinander – die preußisch-wilhelminisch-nationalsozialistische Tradition, die das deutsche Rechtswesen immer noch prägt und die freiheitlich-demokratische Form, die es seit etwa 50 Jahren als Anspruch des Grundgesetzes mit inhaltlicher Substanz zu füllen gilt. Da mit den genannten Personengruppen in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft zum Teil anders verfahren wird als in Deutschland, haben sich außerdem in Zweifelsfällen auch die Gerichte der EU mit der Gewährleistung von Gerechtigkeit zu befassen – soweit innerhalb Deutschlands keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
Inhalt
1. Wir brauchen einen neuen Gesellschaftsvertrag zugunsten der Zukunft
2. Die Rechtsbeziehung zwischen Staatsinstanzen, Kirche und Bürgern: Das Verhalten eines Berliner Innensenators bei der Abschiebung von Flüchtlingen als Beispielfall
2.1. Juristische Fragen lassen sich gebiets-hoheitlich und objektiv-sachlich entscheiden
2.2. Die Entscheidung für oder gegen die Abschiebung von Flüchtlingen ist eine Frage der Einsicht in Notwendigkeiten
2.3. Was zum Schutz der Würde des Menschen erforderlich ist, das kann und darf ein Innensenator nicht willkürlich allein entscheiden
3. In Deutschland sind spezifische Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der verfassungsmäßigen Ansprüche zu berücksichtigen
4. Die Grund- und Menschenrechte beruhen auf seit Jahrtausenden bekannten Soziallehren
5. Die Verwirklichung der Menschenrechte setzt ein angemessenes Bildungs- und Rechtssystem voraus
5.1. Freiheitlich-demokratische Gesellschaften erfordern weitergehende Bildungsvorausetzungen als traditionell-standesstaatliche Gesellschaften
5.2. Die naturwissenschaftliche (Aus-)Bildung wird noch nicht hinreichend gefördert
5.3. Die Globalisierung erfordert den Übergang von der traditionellen nationalökonomischen Staatswirtschaftslenkung zu fairer Weltmarktwirtschaft
5.4. Der Verwirklichung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen noch traditionelle außenpolitische Bündnisverpflichtungen entgegen
5.5. Die deutsche Kriegsgeschichte begründete ein Bildungs- und Rechtssystem, das Besitzstandsdenken begünstigte
6. Gesetze sind von ihrem Ursprung und Sinn her Mittel der Erziehung
7. Hitler’s Regime perfektionierte die Erziehungsfunktion des Staates in totalitärer Form
8. Psychotherapeutische Erkenntnisse liefern nützliche Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Probleme
9. Zugunsten kollegialer Kooperation zwischen staatlichen Instanzen und Bürgern sind noch erhebliche Defizite zu überwinden
9.1. Vertragsrechtliche Regelungen fördern die Identifikation der Bürger mit dem gemeinsamen Ganzen
9.2. Argumentiert der Innensenator im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
9.3. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung kann erst funktionsfähig werden, wenn allgemein bekannt wird, was es damit auf sich hat
9.4. Welches Staats- und Rechtsverständnis soll in Deutschland zukünftig herrschen?
10. Der übliche Umgang mit Recht und Ordnung bedarf der Korrektur
10.1. Wie läßt sich ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen und Ausländern erreichen? Es gibt eine einfache Lösung für Schönbohm‘s Loyalitätskonflikt
10.2. Ungerechte Gesetze begünstigen Anarchie und totalitäres Vorgehen
10.3. Mißstände lassen sich anhand bewährter Methoden vermeiden und überwinden
11. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung definiert eine kollegiale Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungs-Ordnung
12. Wozu lernt, arbeitet und lebt der Mensch in der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft?
12.1. Einige Gedanken zum Geld und zu seiner Funktion im Rahmen des Kalten Krieges
12.2. Einige Gedanken zur Entwicklung von Gesellschaften
12.3. Einige Gedanken zu Wertorientierungen
12.4. Einige Gedanken zur Gesundheit
12.5. Einige Gedanken zum Sinn des Lebens
13. Eine Übersicht über die geschichtliche Entwicklung der Grundformen des Zusammenlebens
Eine psychotherapeutische Stellungnahme zum Kindeswohl: Der Fall Anna
20.03.2014 (17.03.2014)
Inhalt
1. Was ist im Hinblick auf die Sorge für das Kindeswohl generell zu beachten?
2. Erste Befunde im Fall Anna
3. Anmerkungen zum Vorgehen des Amtsgerichts zur Einschätzung von Annas Situation
Frau S., die Mutter von Anna, geboren im September 2009, 4 Jahre alt, suchte mich am 07.08.2013 erstmalig auf mit dem Bedürfnis, Verhaltensauffälligkeiten ihrer Tochter abklären zu lassen. Seit einiger Zeit verhalte sich das Kind aggressiver. Es kaue an den Finger- und Fußnägeln, knirsche mit den Zähnen, nässe ein, verfalle in Babysprache. Ferner Bruxismus, Neurodermitis.
Frau S. lebe vom Vater ihrer Tochter getrennt und mache sich Sorgen angesichts seines Umganges mit Anna. Sie wüsste gerne, inwiefern dieser Umgang in Formen erfolgt, die dem Kind gemäß sind und gerecht werden.
Es gibt eine einheitliche Rechtsordnung für die Menschen in allen Staaten der Erde
08.09.2013
Inhalt
1. Merkmale und Eigenschaften der einheitlichen Rechtsordnung
1.1 Die einheitliche Rechtsordnung geht mit Herausforderungen einher
2. Ursachen mangelhafter Beachtung und Befolgung dieser Ordnung
Die Funktion der Grundrechte und des Grundgesetzes
01.03.2015
Inhalt
1. Die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht
2. Das Grundgesetz formuliert zulässige politische Regulationsverfahren
2.1 Regelungen zu Grundrechtseinschränkungen
2.2 Das Grundrecht auf Eigentum
3. Die Systematik des deutschen Rechtswesens
4. Erläuterungen zu den Grundlagen menschenwürdigen Lebens
Die Logik optimaler Kooperation (Global Governance)
Das Konzept der Vereinten Nationen: Politische und wirtschaftliche Instanzen sorgen für optimale Lebensqualität
31.10.2022 (16.04.2013)
Inhalt
1. Der Sinn von Regulierung und die problematischen Folgen von Deregulierung
2. Was optimalen mitmenschlichen Umgang ermöglicht, ist offensichtlich
3. Optimale und schädliche Kooperation unter organisatorischen Bedingungen
3.1 Hinweise zu einer grundgesetzgemäßen Unternehmensorganisation
3.2 Hinweise zu einer grundgesetzgemäßen Straßenverkehrsorganisation
4. Deregulierende Neuregelung ist zum Beispiel bei Überreglementierung erforderlich
5. Schlussbemerkung: Regulierung beruht auf Mathematik
Freuen wir uns auf die eleganteste Revolution aller Zeiten!
Die Grundrechte enthalten die Weltformel für Frieden, Gerechtigkeit und Gesundheit Wie weltweit optimales Miteinander gelingen kann. Was können Sie dafür tun?
19.07.2013
Inhalt
1. Wie ist es um die Bekanntheit des Grundgesetzes bestellt?
2. Die Ausgangsbedingungen nach dem Zweiten Weltkrieg und die Bedeutung des Grundgesetzes
3. Die Bedeutung des Grundgesetzes in der deutschen Politik
4. Das Ungleichgewicht mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen lässt sich überwinden
5. Was jeder Mensch zum Wohl aller Menschen tun kann. Machen Sie mit!
6. Wenn jemand eigenes Wohl auf Kosten anderer verfolgte: Was ist dann geboten?
7. Die Überwindung der globalen Krise erfordert verantwortungsbewusstes Handeln
7.1 Die politischen (Fehl-)Entwicklungen der vergangenen 100 Jahre
7.2 Politik ist nicht nur eine Sache von Politikern: Hierzu sollten alle Menschen beitragen
7.3 Das oberste juristische Prinzip lautet seit ewigen Zeiten: Schaden minimieren!
Universelle Prinzipien verhelfen zu Allgemeinwohl, Frieden und Gerechtigkeit
Erfolg auf der Basis von Harmoniekonzepten
08.01.2011
Inhalt
1. Harmonie und die Gesetze der Natur – die Bedeutung von Harmoniekonzepten
2. Das Bemühen um Weltharmonie als geschichtliche Herausforderung
3. Möglichkeiten und Grenzen von Harmonie
4. Ursachen und Folgen des menschlichen Harmoniebedürfnisses
4.1 Harmonie durch Schadensbegrenzung bei Konflikten und Anpassungsstörungen
4.2 Harmonie durch Kultivierung der Lebensformen
4.3 Gefahren und Chancen von Managementstrategien
5. Der Einsatz von Technologien erfordert Erfolgskontrollen
6. Die Kompatibilität von Harmoniekonzepten
7. Harmoniekonzepte und die sich selbst regulierende Kommunikationsgesellschaft
Anhang: Die Weltharmonie-Vision von Leonardo Boff: „Eine große Familie“
Die juristischen Ordnungsstrukturen unserer globalen Lebensgemeinschaft
Das Kölner Beschneidungs-Urteil als Fallbeispiel in der Juristenausbildung
Eine rechtswissenschaftliche Betrachtung der Rechtsprechung 151 Ns 169/17 des LG Köln vom 07.05.2012
27.07.2023 (05.07.2014)
Inhalt
1. Das Beschneidungs-Urteil als Fallbeispiel in einer Juristenausbildung
2. Allgemeine Grundlagen: Die Grundrechte, das Grundgesetz und das Subsidiaritätsprinzip
3. Die bestehende Rechtsunsicherheit hat historische Gründe
4. Der Umgang des Gerichts mit den Grundrechten
5. Der Umgang des Gerichts mit dem Recht und mit Menschen
6. Kindeswohl, Elternrecht und die Schutzfunktion staatlicher Instanzen
7. Religionsfreiheit, Fundamentalismus, Menschenrechte, Selbstbestimmung
7.1 Die Religionsfreiheit als fundamentales Menschen- und Grundrecht
7.1.1 Die Forderung nach Religionsfreiheit dient der Beendigung von Religionskriegen
7.1.2 Die Bedeutung der Neutralität staatlicher Instanzen gegenüber Religionen
8. Verantwortliche Freiheit und Selbstbestimmung mündiger Bürger
8.1 Die Beziehungen zwischen dem Rechtssystem und dem Bildungssystem
9. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Schwierigkeit, verantwortlich zu handeln
9.1 Körperliche Unversehrtheit sowie das Kindes- und Ärztewohl aus ärztlicher Sicht
10. Die UN-Kinderrechtskonvention und die rechtliche Regelung von Erziehung und Bildung
11. Bewältigte Vergangenheit? Zur weltgeschichtlichen Dimension des Kölner Urteils
12. Das Grundgesetz als Basis einer globalen Ordnung
13. Religiöse, juristische und politische Positionen
13.1 Das Ausmaß der Achtung der Menschenwürde als Quelle „des Guten“ und „des Bösen“
13.2 Der Streit-Überwindung dienen gerechte Verfahren der Problemlösung
13.3 Parteilichkeit und Doppelmoral
14. Wesentliche Einzelheiten einer globalen Ordnung sind seit Jahrtausenden vorhanden
15. Die außenpolitische Perspektive erhält eine entwicklungspolitische Funktion
16. Aufgaben der Bürger und Abgeordneten im Rahmen kollegialer Demokratie
17. Visionen menschlichen Zusammenlebens
17.1 Die kommunistische Irrlehre des „Dialektischen Materialismus“
17.2 Das Wunschkonzept der Alliierten: Deutschland als schwacher Staat
17.3 Die globale familiäre Lebensgemeinschaft (Leonardo Boff)
Link zur Argumentation des Kölner Landesgerichts
Wo Rivalität vernichtet, können Rechts- und Bildungsmaßnahmen retten
Demokratische Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit als Basis globaler Zusammenarbeit
(Global Governance)
10.05.2021 (26.03.2013)
Inhalt
1. Rivalität begünstigt unsinnige Leistungen
2. Rivalität führt zu Vernichtung und Kriegen
3. Die Basis der Rivalität und Mittel zur Einschränkung ihrer negativen Folgen
4. In Notfällen kann vorübergehende Unterdrückung geboten sein, um Menschenleben zu schützen
5. Was gerechterweise für jede Lebensgemeinschaft gilt, gilt für die gesamte Menschheit
6. Kriterien zur Beurteilung von Deregulierungsmaßnahmen
7. Die Bedeutung des Grundgesetzes und der jüdisch-christlichen Tradition
Das Beschneidungsgesetz - Ein mutiger Schritt in die richtige Richtung
Vernunft und Aufklärung begegnen religiösem Fundamentalismus
10.12.2012
Inhalt
1. Inwiefern sorgt das Gesetz für Rechtssicherheit?
2. Was sind die Folgen dieses Gesetzes?
3. Was unterscheidet dieses Gesetz vom Urteil des Kölner Landesgerichts?
4. Widerspricht die Priorität des Kindeswohls dem göttlichen Willen?
Missverständnisse der Bibel prägen das bisherige Staats- und Strafrecht
Die Lehre von der Erbsünde hat verheerende praktische Folgen
2012
Inhalt
1. Die Geschichte von Adam und Eva
2. Der „Gotteskomplex“ von Schriftgelehrten und Juristen
3. Die katholische Morallehre hat ein negatives Bild vom Menschen
4. Das Menschenbild des traditionellen deutschen Staats- und Strafrechts
5. Die Zweckmäßigkeit von Strafen gehört auf den Prüfstand
6. Schadensminimierung sollte überall das oberste Prinzip sein
7. Die Zeit der Aufklärung von Aberglauben und Irrlehren ist noch nicht vorüber
Das Beschneidungs-Urteil des Kölner Landesgerichts:Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren
Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme zum Urteil des Kölner Landesgerichts vom 07.05.2012
2012
Inhalt
1. Die Bedeutung des Grundgesetzes ist in Deutschland noch zu wenig bekannt
2. Die Grundrechte und das Subsidiaritätsprinzip
3. Feudalstaatliches und freiheitlich-demokratisches Recht als „konkurrierende“ Rechtssysteme
4. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht waren im vorliegenden Fall zuständig
5. Die möglichen körperlichen und seelischen Folgen von Beschneidungen sind ernst zu nehmen
6. Verantwortliche Freiheit und Selbstbestimmung mündiger Bürger
7. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Schwierigkeit, verantwortungsvoll zu handeln
8. Das Kindeswohl aus der Sicht der „Ärztezeitung“
9. Die Aktion der Ärzte der Kölner Universitätsklinik als Maßnahme im Kampf für menschenwürdige Arbeitsbedingungen
Jeder dritte Ausweis fehlerhaft
Nachbargemeinde Neu Wulmstorf akzeptiert Hamburger Papiere nicht mehr
Welt am Sonntag, 17.05.1998, S. 100
Ausführungen von Carlo Schmid (SPD) zu den Grundrechten 1946
Bestätigende Ausführungen von Willy Brandt (SPD) im Hinblick auf Friedenspolitik 1971
01.03.2014
Vor der Verabschiedung des Grundgesetzes hatte 1946 der Staatsrechtler Carlo Schmid (SPD) zugunsten der Grundrechte argumentiert. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf den Schweizer Pädagogen und Sozialreformer Johann Heinrich Pestalozzi, 1746-1827, der die Anerkennung der Menschenwürde durch Überwindung der Standesunterschiede und durch Bildung für alle forderte. Pestalozzi beobachtete die Zerstörung der traditionellen Familienstrukturen durch die Industrialisierung und setzte sich für die Beendigung der Ausbeutung der Heranwachsenden für wirtschaftliche Zwecke ein, um ihnen den notwendigen Freiraum zur selbständigen Entfaltung ihrer individuellen Eigenarten und Begabungen zu eröffnen. Hier zeigt sich ein inhaltlicher Bezug zu Art. 2 des Grundgesetzes.
Die rechtlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Welt-Rechtsordnung
11.08.2013
Inhalt
Zusammenfassung/Abstract
Einleitung: Konsensbewusstsein als Basis internationalen Zusammenlebens. Der Weg von der Gründung der Paneuropa-Union zur freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung im Global Village.
1. Die Funktion der Grundrechte und des Grundgesetzes
1.1 Die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht
1.2 Politische Regulationsverfahren
1.3 Grundrechtseinschränkungen
1.4 Das Grundrecht auf Eigentum
1.5 Die Systematik des deutschen Rechtswesens
2. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen
2.1 Worum geht es bei den Grund- und Menschenrechten?
2.1.1 Die historisch-politische Sichtweise seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung
2.1.2. Die psychologische Sichtweise: Menschlichkeit als Basis der Grundrechte
2.1.3. Die spirituell-visionäre Sichtweise von Leonardo Boff: Eine große Familie
2.2. Die Menschen und Grundrechte als vor-juristische Tatbestände
2.2.1 Mythologische Geschichten bilden den Anlass zu religiösen Kultur-Kämpfen
2.2.2.1 Die Geschichte von Adam und Eva
2.2.2.2 Der „Gotteskomplex“ von Schriftgelehrten und Juristen
2.2.2.3 Die katholische Morallehre hatte ein negatives Bild vom Menschen
2.2.2.4 Das Menschenbild des traditionellen deutschen Staats- und Strafrechts
2.2.2.5 Die Zweckmäßigkeit von Strafen gehört auf den Prüfstand
2.2.2.6 Schadensminimierung sollte überall das oberste Prinzip sein
2.2.2.7 Die Zeit der Aufklärung von Aberglauben und Irrlehren ist noch nicht vorüber
2.2.3. Die Voraussetzungen der Verwirklichung der Menschenrechte
2.3. Die Menschen- und Grundrechte als juristische Tatbestände
2.3.1 Die allgemeine Bedeutung der elementaren Grundrechte
2.3.2. Die Grundrechte dienen dem Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch
2.3.3. Die Achtung der Grundrechte geht mit anspruchsvollen Herausforderungen einher
2.3.4. Missachtungen der Grundrechte als Ursache von Schädigungen und existenzieller Gefährdung
2.3.5. Die Beiträge des Physikers Carl-Friedrich von Weizsäcker zur Anerkennung der Menschenrechte
2.3.6. Die Menschen- und Grundrechte definieren eine Rechtsordnung für friedliches Zusammenleben
2.3.7. Das Subsidiaritätsprinzip achtet die Würde und die Kompetenzen mündiger Bürger
2.3.8. Eine einheitliche globale Rechtsordnung kann Weltkriegsgefahren vorbeugen
2.3.9. Positionen, die dem Grundgesetz und den Menschenrechten nicht entsprechen
2.3.9.1. Die territoriale Herrschaftsposition
2.3.9.2. Die diktatorische Herrschaftsposition
2.4. Die Grundrechte als Kriterium politischer und juristischer Regelungsverfahren
2.4.1. Die Grundrechte dienen dem Rechtsschutz gegenüber dem Gesetzgeber
2.4.2. In Deutschland herrscht enorme Rechtsunsicherheit
2.4.3. Roman Herzog thematisierte die „deutsche Regulierungswut“
2.4.4. Die Aktivitäten von Roman Herzog trugen zur Gründung von IMGE bei
2.4.5. Wenn „Qualitätsmanagement“ qualitative Einbußen bewirkt
2.5 Wissenschaftliche Grundlagen und Fragestellungen
2.5.1 Naturgesetze, Naturwissenschaft und die Fragestellungen der Psychologie
2.5.2 Geschichtliche Grundlagen der heutigen naturwissenschaftlichen Psychologie
2.5.3 Fragestellungen experimentell-naturwissenschaftlicher psychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung
2.5.1. Erkenntnis-Wissenschaft: Grundlagenforschung zum Wohle des Menschen unter Beachtung der natürlichen Gegebenheiten und Erfordernisse
2.5.2. Manipulierender Erkenntnis-Missbrauch und Kriegsführungs-Psychologie
2.5.3. Auschwitz sollte sich nie wiederholen… doch nichts wiederholt sich in identischen Formen
3. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zwischen dem Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit
3.1 Der Anspruch
3.2 Warum die Wirklichkeit hinter dem Anspruch zurückbleibt
3.3 Was wissen wir über die Wirklichkeit in den Schulen?
3.4 Ursachen und Auswege
3.5 Ein günstiges Mittel zu optimaler Auftragserfüllung
Zusammenfassung/Abstract
Recht wird als Regulationsverfahren für menschliches Handeln mit dem Ziel der Sicherung menschlichen Lebens und menschlicher Unversehrtheit im umfassenden politisch-geschichtlichen Entwicklungszusammenhang betrachtet. Im Kontext der Globalisierung bedarf es heute einer weltweit einheitlichen Rechtsordnung, nicht nur einer europäischen. Wesentliche praktische Schritte sind dazu seit dem Zweiten Weltkrieg bei der Verankerung der Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und über weltweite staatsrechtlich verbindliche Anerkennungen der Menschen- und Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen erfolgt. Deren Bedeutung und praktische Funktion sind noch zu wenig herausgestellt und bekannt gemacht worden. Diese werden darum hier in möglichst allgemeinverständlicher Form verdeutlicht. Um ihren Nutzen offensichtlich erkennbar werden zu lassen, geschieht dies in konkreten Bezügen zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung wesentlicher Rechtsprinzipien und verzichtet auf allzu spezifische und detaillierte Ausführungen.
Roman Herzog hatte 1997 in seiner „Ruck-Rede“ betont: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Auf die Defizite hatte einige Monate nach dieser Rede der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis hingewiesen:
„Verfassungsfragen sind hierzulande [...] – ganz im Gegensatz zu England, Frankreich und Italien – keine Themen, die die „öffentliche Meinung“ interessieren. Da herrscht dumpfe Verdrossenheit, und die Zahl der Journalisten, die mit Kompetenz Verfassungsfragen aufwerfen können, ist klein. Die einschlägigen Wissenschaften tragen das Grundgesetz wie eine Monstranz vor sich her. [...] Die parlamentarische Demokratie, mit ihrer Mitte in einem lebendigen Parlament, ist durch die Machterwerbs- und Machterhaltungsinstitutionen des Parteienstaates überwuchert und verschlissen worden.“
Herzogs und Hennis‘ Aussagen ernst nehmend wurde vom Autor der vorliegenden Arbeit zur Förderung der praktischen Umsetzung das „Psychologische Institut für Menschenrechte, Gesundheit und Entwicklung gemeinnützige GmbH“ gegründet. Dazu wurde unter anderem die Internetseite www.grundgesetz-verwirklichen.de eingerichtet.
Vorhandene Erkenntnisse lassen sich erst umsetzen, nachdem diese hinreichend bekannt gemacht und verstanden worden sind. Dazu sind geeignete Maßnahmen zur Bildungsförderung Voraussetzung. Hier zeigen sich gravierende Defizite, denn die juristischen Ausbildungs- und Forschungsbemühungen orientieren sich generell stärker an den jeweils bestehenden nationalstaatlichen Rechtsvorschriften sowie deren Tradition als an der Entwicklung und Vermittlung derjenigen Regulationsverfahren, die optimale Problemlösungen gewährleisten können angesichts der Herausforderungen, die im „global village“ bewältigen sind.
Hervorragende Juristen wie etwa Roman Herzog, Robert Badinter und Alain Supiot sehen diese Aufgabe und wenden sich ihr engagiert zu. Doch ihre Bemühungen können nicht fruchtbar werden, so lange sowohl im Kreis der Juristen als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit zu wenig Interesse und Verständnis dafür geweckt worden ist. Dann scheitern Entwürfe für eine europäische Verfassung an unzureichender Akzeptanz, so wie beim 2004 unterzeichneten, aber dann nicht in Kraft getretenen Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE).
Tatsächlich brauchen wir angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung nicht nur eine Verfassung für Europa, sondern zugleich eine einheitliche Rechtsordnung für alle Länder der Erde, um die Gegebenheiten auf dem Wirtschaftsmarkt zweckmäßig regeln zu können. Hier stehen wir vor komplexen Aufgaben, die viel mehr erfordern als nur rein juristischen Sachverstand.
Der Entwicklung und Verbreitung (Publikation) des dazu erforderlichen Knowhow dient das genannte Institut. Textbeiträge seines Gründers und Direktors wurden zur vorliegenden Arbeit zusammengestellt. Damit sollen nicht nur Juristen zu konstruktivem zukunftsträchtigem Handeln angeregt werden, sondern alle Menschen, die erkannt haben, dass wir angesichts der Globalisierung weiter als bisher über unseren vertrauten geographischen und fachlichen Tellerrand hinausblicken lernen müssen.
Zur Stellung des Schülers in der Schule,
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.5.1973
Inhalt
I. Aufgabe der Schule
II. Schulverhältnis und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
III. Schulpflicht und Teilnahmepflicht
IV. Rechte des einzelnen Schülers
V. Rechte von Schülervertretungen
VI. Die Meinungsfreiheit des Schülers
VII. Schülerzeitschriften
VIII. Leistungsverweigerung
IX. Sogenannte Schülerstreiks
Die Rechte des Kindes,
Dr. Angela Merkel, Ausgabe 1993
Übereinkommen über die Rechte des Kindes
mit dem Inhalt der UN-Kinderrechts-Konvention vom 20.11.1989 und einem Vorwort von Ursula von der Leyen in der Ausgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Inhalt
I. Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Wortlaut der amtlichen Übersetzung
Präambel
Teil I
Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung
Artikel 2 Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
Artikel 3 Wohl des Kindes
Artikel 4 Verwirklichung der Kindesrechte
Artikel 5 Respektierung des Elternrechts
Artikel 6 Recht auf Leben
Artikel 7 Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
Artikel 8 Identität
Artikel 9 Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Artikel 10 Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte
Artikel 11 Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens
Artikel 13 Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 14 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 15 Vereinigungs-und Versammlungsfreiheit
Artikel 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre
Artikel 17 Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Artikel 18 Verantwortung für das Kindeswohl
Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Teil II
Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung
Artikel 43 Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes
Artikel 44 Berichtspflicht
Artikel 45 Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen
Teil III
Artikel 46 Unterzeichnung
Artikel 47 Ratifikation
Artikel 48 Beitritt
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Änderungen
Artikel 51 Vorbehalte
Artikel 52 Kündigung
Artikel 53 Verwahrung
Artikel 54 Urschrift, verbindlicher Wortlaut
II. Anhang
Denkschrift zu dem Übereinkommen
A. Allgemeines (Entstehungsgeschichte)
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes Ratifikationsgesetz vom 17. Februar 1992
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 10. Juli 1992
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht? Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (Hrsg.)
Inhalt
I. Vorwort der Sprecher
II. Einführung
III. Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?
IV. What does Art. 3 Par. 1 of the United Nations Convention on the Rights of the Child mean for the domestic application of the law? (Englische Kurzfassung)
V. Vita