4. Wirtschaftliche Grundlagen
Die sozial-ökologisch nachhaltige Marktwirtschaft
Die Versorgung der Bevölkerung mit wirtschaftlichen Waren und Dienstleistungen erfolgt jeweils auf der Basis der regional gültigen Rechtsordnungen. Wo diese der optimalen Versorgung entgegenstehen, bedarf es der Diskussion von Korrekturmaßnahmen. Juristische Maßnahmen stehen im Dienst der optimalen Versorgung. Sie haben diese sicherzustellen.
Die Aufgaben von Wirtschaftsbetrieben bestehen
1. in der Bereitstellung von hochwertigen Waren und Dienstleistungen für Kunden,
2. in der aktiven Förderung der Produktivkräfte ihrer Mitarbeiter sowie
3. in der Ausrichtung der eigenen Leistungen auf wichtige gesellschaftliche und ökologische Erfordernisse, d.h. den tatsächlichen Marktbedarf.
Betriebliche finanzielle Überschüsse dienen in erster Linie diesen Aufgaben, d.h. der Investition in das Unternehmen selbst, in sein qualitatives Wachstum. Es ist nicht erforderlich, dass Unternehmen expandieren oder sich an anderen Unternehmen finanziell, personell oder juristisch beteiligen. Das ist eher gefährlich, riskant und schädlich, da es leicht mit Überforderungen und mangelhaftem Überblick einhergeht. Es lenkt außerdem von den primären Unternehmensaufgaben ab.
Kooperation ist erfolgversprechender als jede Form von Konkurrenz. Um vertrauensvolle Kooperation mit allen deutschen und internationalen Unternehmen und damit bestmögliche Wirtschaftskraft zu begünstigen, basiert die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, auf der Achtung der Grundrechte, die den Menschenrechten entsprechen. Ihre Beachtung dient dem Wohle der Allgemeinheit. Die Vereinten Nationen haben über die Verbreitung der Menschen- und Kinderrechtskonventionen aktiv dazu beigetragen, eine weltweite Verfassungsordnung nach dem Modell des deutschen Grundgesetzes herbeizuführen. Die Grundrechte formulieren fairen mitmenschlichen Umgang gemäß weltweit anerkannten Selbstverständlichkeiten.
Ein Ansatz, der in diese Richtung geht, wird vorgestellt in dem Beitrag: Psychologische Erkenntnisse sind grundlegend für eine ökologisch-achtsame soziale Weltmarkt-Wirtschaft. Die Achtung der Menschen- und Grundrechte unterstützt die wirtschaftliche Produktivkraft.
Der Text auf dieser Seite wurde inzwischen überarbeitet und ergänzt. Die Neufassung finden sie hier. Im neuen Text wird noch klarer, wie die sozial-ökologisch nachhaltige Marktwirtschaft gestaltet werden kann.