2.2.3 Die Voraussetzungen der Verwirklichung
2.2.3. Die Voraussetzungen der Verwirklichung der Menschenrechte
Jegliches rechtliche, gesetzgeberische, juristische und staatlich-administrative Denken, Entscheiden und Handeln beruht auf einem grundlegenden Axiom. Dieses Denken, Entscheiden und Handeln hat vordringlich der Aufgabe zu dienen, den Umgang unter Menschen so zu regeln, dass die Unversehrtheit des Lebens jedes einzelnen Menschen bestmöglich geschützt wird. Dazu gehört, dass seine Würde allseitig geachtet wird (Art. 1 GG) und dass überall bestmögliche Bedingungen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen werden (Art. 2 GG), um die eigenen individuellen Fähigkeiten und Begabungen zu entwickeln und damit zum Allgemeinwohl beitragen zu können.
Dieses Axiom ergibt sich aus dem vor-juristischen „naturrechtlichen“ Tatbestand, dass Frauen Kinder gebären und dass deren Männer auf das Wohl ihrer Frauen und Kinder Wert legen. Menschen kämpfen, wenn ihre Familie in Gefahr ist. Sie beschützen sie. Deshalb gibt es die Menschenrechte als vor-juristischen Tatbestand weltweit überall, seit es Menschen gibt, die möglichst unbeschadet leben wollen. Die Menschenrechte haben ihren Ursprung in biologischen Grundtatsachen, die mit juristischen Regelungen, etwa mit gesetzgebenden Maßnahmen, Gesetzen, Rechtstatbeständen, richterlichen Entscheidungen usw. noch rein gar nichts zu tun haben.
Gesetzgeberische und juristische Aktivitäten finden ihre Berechtigung angesichts von Situationen, in denen es darum geht,
- existierendes Leben zu bewahren und zu schützen
- Regelungsformen für Auseinandersetzungen und Konflikte bereitzustellen und zu gewährleisten, die mit möglichst geringem Schaden für die beteiligten Menschen einhergehen.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden die Kinder- und Menschenrechte über die Grundrechte (Artikel 1 und 2 GG) institutionalisiert. Außerdem wurden die Kinder- und Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen seitens der Bundesregierung zusätzlich zu geltendem Recht erklärt. Sie enthalten ausdrückliche staatliche Verpflichtungen.
Damit es zu umfassendem menschlichem Glück bzw. dem Wohle der Allgemeinheit (Art. 14 (2) GG) kommen kann, ist einiges erforderlich, was etlichen Menschen heute noch fehlt. Dazu gehören
1. | Materielle Gegebenheiten, der die Befriedigung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse ermöglichen, etwa gemäß Berthold Brechts Formulierung in der „Dreigroschenoper“: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“. |
2. | Eine materielle Absicherung, die es ermöglicht, relativ sorgenfrei zu leben und Zeit dafür zu haben, Etliches zu tun, das einem selbst sinnvoll erscheint und am Herzen liegt, zugunsten des eigenen Wohlbefindens und der Selbstfürsorge. So lange man in erster Linie damit beschäftigt ist, für das eigene existenzielle Überleben sorgen zu müssen, bleibt echte Lebensqualität noch ein reiner Wunschtraum. Erst eine solche Absicherung ermöglicht eine Freiheit, die der eigenen Persönlichkeitsentwicklung Raum gibt (Art. 2 GG). |
3. |
Ein Grundvertrauen, das es ermöglicht, zu akzeptieren, dass wir Menschen nicht imstande sind, unsere Lebensabläufe zuverlässig sicher zu planen und in den Griff zu kriegen. Denn das einzig Sichere ist, dass sich alles Lebendige in Bewegung befindet, Lebensraum nimmt, entwickelt und verändert. Die Lebenskraft ist eine Sprengkraft, die uns immer wieder an unsere Grenzen bringt und uns auffordert, über diese hinauswachsen. In dem Buch des Club of Rome, „Der Weg ins 21. Jahrhundert“ leitete Malaska (1983) seinen Beitrag „Die Unvorhersehbarkeit zukünftiger Entwicklungen“ mit dem Zitat ein: „Die Zukunft ist auch nicht mehr, was sie war; sollten wir uns da nicht auch ändern?“ Malaska erörterte in erster Linie die Probleme, die wirtschaftliche Betriebe haben, wenn rationale Entscheidungen getroffen werden sollen: „Eben weil wir keine Zukunftsvoraussagen treffen können, ist es für jeden Betrieb, der nach Erfolg strebt, unabdingbar geworden, strategisch planen und handeln zu lernen. (...) Die rapiden Veränderungen unserer Zeit haben in erster Linie die Beständigkeit der Ausgangsbedingungen und Erwartungen bei betrieblichen Entscheidungen infrage gestellt; frühere Erfahrungen können nicht länger den Maßstab abgeben für Entscheidungen, die die Zukunft betreffen. Bislang konnten die Entscheidungsträger davon ausgehen, dass über einen längeren Zeitraum zukünftige Entwicklungen voraussagbar waren; dass Rahmenbedingungen, Preise und Kosten langfristig Bestand hatten, Entscheidungen relativ risikolos zu treffen waren, und vor allem: sie konnten mit einem beständigen und raschen Wachstum und der Ausdehnung der Märkte rechnen, auf denen es allenfalls leicht kontrollierbare Fluktuationen zu verzeichnen gab.“ (Malaska 1983 S. 203). Wenn und wo sich die Ausgangs- und Rahmenbedingungen ändern, kann sich stets Neues und Unvorhersehbares ergeben, mit dem man erst dann angemessen umgehen kann, wenn es sich zeigt und ereignet. Sich gegenüber denkbarem Versagen oder möglichen Verletzungen und Schäden absichern zu wollen, indem man alle Eventualitäten und Gefahren abwägt und möglichst ausschließt, ist nutzlos und macht mit Sicherheit verrückt. Skeptizismus und Ängstlichkeit helfen hier nicht weiter. Tragfähiger und Erfolg versprechender ist, von der Erfahrung auszugehen, selbst schon mit etlichen Lebensherausforderungen zurecht gekommen zu sein und aufgrund dessen darauf zu vertrauen, dass sich auch das Zukünftige meistern lassen wird, falls rechtzeitig dafür gesorgt wurde, den voraussehbaren Anforderungen flexibel und kompetent begegnen zu können. |
4. | Die besten Voraussetzungen dafür schaffen Bildungsmaßnahmen in den Schulen sowie in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, die menschenrechtsgemäßen zwischenmenschlichen Umgang und höchstmögliche Sachkompetenz im Umgang mit allen Aufgaben fördern. Die Leistungs- und Anpassungsfähigkeit lässt sich insbesondere auch anhand von Coaching und psychotherapeutischer Begleitung unterstützen. |
5. | Gesundheit und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, um leistungsfähig(er) zu werden und sich selbst leistungsfähig zu erhalten. |
Gesundheit und angemessene persönliche Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund von Bildungsmaßnahmen zählen zu den grundlegenden Voraussetzungen der Verwirklichung der Menschenrechte und werden deshalb seitens der Vereinten Nationen selbst als zu den Menschenrechten gehörend bezeichnet. Sie sollten allen Menschen möglichst kostengünstig zur Verfügung stehen.