2.4.5 Einbußen durch "Qualitätsmanagement"
2.4.5 Wenn "Qualitätsmanagement" qualitative Einbußen bewirkt
Roman Herzog war aus seiner Position als Bundespräsident heraus amtlich nicht in der Lage gewesen, die notwendigen Veränderungen praktisch in Gang zu setzen. Was den Gründer von IMGE veranlasste, Ernsthaftes zu unternehmen, war u.a. eine gesetzgeberische Verpflichtung zur Einführung eines „Qualitätsmanagement-Systems“, abgekürzt „QM“.
Als Inhaber einer Praxis für Psychotherapie fühlte er sich dadurch in seiner Arbeit, Würde und Freiheit beeinträchtigt. Er fiel ihm schwer, einen Sinn in dieser Verpflichtung und in der damit einhergehenden Mehrarbeit (Belastung) für sich als 1-Personen-Betrieb zu erkennen angesichts
- seiner Ausbildung und sonstigen fachlichen Qualifikation,
- langjähriger Praxiserfahrung,
- umfangreicher Fortbildung,
- aktiver Mitarbeit vier Supervisionsgruppen
- sowie mit seinen Leistungen zufriedener Klienten/Patienten.
Er arbeitet seit über 30 Jahren als Supervisor, begann damit als Hochschullehrer am Fachbereich Psychologie der Universität Hamburg.
„QM“-Verpflichtungen kamen unter anderem durch Aktionen von Lobbys zustande, im Blick auf dadurch mögliche finanzielle Einkünfte. Lobbyvertreter wirken an der Formulierung von Gesetzen mit. Die Formulierung von QM- Anforderungen erfolgte vielfach in Unkenntnis bzw. bewusster Ignoranz bereits bestehender hinreichend zweckmäßiger Reglementierungen. Es gibt unnötige und kontraproduktive QM-Konzepte, die viel kosten und wenig nützen sowie der Inangriffnahme wichtiger Aufgaben zugunsten der Klienten und Patienten entgegen stehen. Derartiges „Qualitätsmanagement“ bewirkt durch den damit verbundenen Zeit- und Energieaufwand vielfach faktisch Qualitätseinbußen!
Der Gründer von IMGE unterwarf sich bereits schon vor der Einführung der „QM“-Maßnahmen einer mehrfachen Überwachung bzw. Unterstützung der Qualität seines 1-Personen-Betriebs – zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen der Qualitätssicherung (qualifizierende Ausbildung, langjährige Praxiserfahrung, kontinuierliche Supervision und Fortbildung, hohe Patientenzufriedenheit etc.)
- über die Pflicht-Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die u.a. die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in Praxen und die Gewährleistung angemessener physiologischer Arbeitsbedingungen verfolgt,
- über die Pflicht-Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, die u.a. auf die Einhaltung von Ethikrichtlinien verpflichtet und den Patienten Beschwerdemöglichkeiten eröffnet,
- über die Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, die kontinuierlich über alle gültigen und einzuhaltenden Bestimmungen informiert und deren Einhaltung überprüft,
- über allgemeingültige strafrechtliche Bestimmungen,
- über die Mitgliedschaft in der Deutschen Psychotherapeutischen Vereinigung (DPtV), die Informationen liefert, Ethikrichtlinien verbindlich macht und auch Patientenbeschwerden entgegennimmt und verfolgt.
Damit ergeben sich für seine Praxis dreizehn (13 !) Maßnahmen, die die Qualität seiner Arbeit überwachen und fördern – wozu sollte zusätzlich als vierzehnte noch ein „Qualitätsmanagement“ erforderlich sein, das zwar nach „Qualität“ aussieht, weil es so heißt, tatsächlich aber im vorliegenden Fall nicht zu Qualitätssteigerungen beiträgt, die den mit ihm verbundenen Aufwand rechtfertigen. Es widerspricht der Forderung nach Arbeitsökonomie. Hier gilt es miteinander konkurrierende Rechtsprinzipien sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
QM-Systeme sind notwendig und hilfreich in Einrichtungen, denen es an zweckmäßiger Regulierung und Kooperation zur Qualitätssicherung und -steigerung mangelt. Inwiefern derartige Mängel im Rahmen des Gesundheitssystems tatsächlich feststellbar sind, bedarf genauer Überprüfung. Vermutlich wird kein Bereich in Deutschland sorgfältiger reglementiert und überwacht als dieser – aus guten Gründen, denn Gesundheit liegt allen am Herzen und Krankheit kostet viel Geld.
Es ist zu prüfen, in welcher Beziehung die spezifischen „QM“-Konzepte zu anderen Maßnahmen der Qualitätssicherung stehen. Es könnte sich herausstellen, dass Reformen in der Ausbildung und in den Beschäftigungs- und Honorierungsbedingungen der im Gesundheitssystem Tätigen wesentlich nötiger sind und bessere Ergebnisse erbringen als alle bislang bereit gestellten „QM“- Konzepte. Doch derartige Prüfungen werden von den gesetzgebenden Instanzen vernachlässigt.
Erforderlich ist eine adäquate Regulierung. Diese lässt sich bereitstellen in Form eines Qualitätsmanagements, das in allen gesellschaftlichen Bereichen mit Sicherheit zuverlässig erhebliche Qualitätssteigerungen garantiert, und das anhand minimaler Belastung bei geringem Zeit- und Geldaufwand für die Betroffenen. Eine derartige Qualitätsverbesserung gelingt leicht über eine kontinuierliche Befragung aller Beteiligten. Deren Nutzen ist vielfältig erwiesen: Könige, denen das Wohl der Bevölkerung ihres Landes am Herzen lag, hatten schon immer Umfragen durchgeführt, um zu erfahren, was die Menschen in ihrem Land als belastend und notwendig erachteten.
Eine diesen Ansprüchen - sowie dem Grundgesetz - entsprechende Ausrichtung der Regierungspolitik auf das Allgemeinwohl gibt es gegenwärtig z. B. in der konstitutionellen Monarchie des Königreichs Bhutan. Die dortige Regierung orientiert sich am „Bruttonationalglück“, einem vom New Economic Foundation's Centre for Well-Being in London erstellten Happy Planet Index, der die mit sozialpsychologischen wissenschaftlichen Forschungsansätzen ermittelte Lebenserwartung und Zufriedenheit der Bevölkerung in Relation zu den konsumierten Gütern betrachtet. Ähnliche Ausrichtungen zeigen sich aufgrund nachhaltiger Orientierung an Umwelterfordernissen auch in Ecuador, Kolumbien und Bolivien. Siehe hierzu z.B. http://www.probhutan.com/d_html/bruttoSozialGlueck.htm
Es gibt Regierungen in anderen Staaten, die ihre eigene Arbeit schon seit langer Zeit mit Verfahren des Qualitätsmanagements recht zuverlässig überprüfen und korrigieren. Damit lassen sich problematische Lobbyeinflüsse leicht erkennen und bereinigen. Hat sich Frau von der Leyen (vgl. 2.) dort erklären lassen, was man im Hinblick auf staatliche Gesetzgebung am besten macht?