Projekt 1 "Schülerfreundliche Schule" (PSS)

Projekt 1:
"Schülerfreundliche Schule" (PSS)


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In einer Schüler/innen/freundlichen Schule bemühen sich alle darum, mit gegenseitiger Achtung und Respekt, also menschenwürdig, miteinander umzugehen – die Lehrenden, die Lernenden und die Eltern der Schüler/innen. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, von anderen in seinen Anliegen ernst genommen und freundlich behandelt zu werden. Hier gilt das Menschenrecht der Meinungsfreiheit. Hier wird gelernt und gearbeitet, um möglichst selbständig und kreativ Wertvolles zu leisten – frei von Angst, Druck und Zwang. Hier gelten alle Grundrechte, die im Grundgesetz stehen. Hier sind Leistungen möglich, die alles in den Schatten stellen, was bisher in deutschen Schulen für möglich gehalten wurde.

Das „Projekt Schüler/innen/freundliche Schule (PSS) – Eine Initiative zur Überwindung von Dummheit", erfolgt im Sinne der UNESCO.

PSS befolgt die dem Grundgesetz entsprechenden rechtlichen Regelungen des Schul- und Bildungswesens. PSS nimmt diese ernst und setzt sie konsequent praktisch um, in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. PSS orientiert sich an der „Ruck-Rede“ des früheren Kultusministers, Bundesverfassungsrichters und Bundespräsidenten Roman Herzog.

PSS dient der Überwindung der Defizite, das das deutsche Bildungswesen in Länder-Vergleichsuntersuchungen wie PISA aufweist. Es entspricht inhaltlich u.a. dem Ansatz des dänischen Familientherapeuten Jesper Juul. Es hat in gewisser Weise eine ähnliche Ausrichtung wie die Initiative „Schule im Aufbruch" von Professor Gerald Hüther.

Das Projekt Schüler/innen/freundliche Schule kooperiert mit Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern sowie Wissenschaftlern und Einrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer.

PSS ist seit dem 15.10.2012 auf Facebook online vertreten: "Schülerfreundliche Schule" auf Facebook

Grundlegend für PSS ist der Text

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zwischen dem Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit
Eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung mit Hinweisen zur Auftragsbewältigung
19.02.2023

Inhalt
1. Zum Bildungs- und Erziehungsanspruch des Grundgesetzes
1.1 Die Aussagen der Erklärung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 25.5.1973
1.2. Das Konzept der Demokratieerziehung
2. Warum die Wirklichkeit hinter dem Anspruch zurückbleibt
3. Was wissen wir über die Wirklichkeit in den Schulen?
4. Ursachen und Auswege
5. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule lässt sich aufgrund von wissenschaftlich gesichertem Knowhow recht problemlos verwirklichen
5.1 Darstellung eines Qualitätsmanagement-Verfahrens, das zu optimaler Auftragserfüllung verhilft
5.2 Zur Didaktik und Methodik, den Lerninhalten, -methoden und -materialien

In diesem Text erwähnte Rechtsgrundlagen finden Sie hier: >>> Projekte 2. Rechtswesen - Rechtsgrundlagen<<<

Die Orientierung des Projekts zeigt sich in den folgenden beiden Texten:

Es gibt ein Recht auf eine schülerfreundliche Schule. Eine Initiative zur Überwindung von Dummheit. Offener Brief an Schüler/innen und deren gewählte Vertreter/innen.

Wir Schüler und Schülerinnen wollen eine gute Schule
Flugblatt-Entwurf

Das Projekt dient nicht nur der Schulreform, sondern zugleich auch der innenpolitischen Friedenssicherung. Darauf bezieht sich der folgende Text:

Verletzungen der Würde des Menschen und Maßnahmen der Prävention gegen eskalierende Gewalt
Wie menschliches Versagen zu Terrorismus und dem Weltuntergang führen kann
16.11.2015 (18.11.2012)

Inhalt
1.Wie es zu terroristischen Aktionen kommen kann und wie sich diese vermeiden lassen
2. Lehren aus dem Umgang staatlicher Instanzen mit Ereignissen der Studentenrevolte
3. Die Beobachtung und Analyse von Untergangs-Katastrophen ist lehrreich

Auf die Aufgaben und Probleme der repräsentativen Interessenvertretung gehen die folgenden beiden Texte ein:

Interessenvertretung in der Schule
Thomas Kahl, Königswinter 10. bis 12. Dezember 1968

Inhalt
Teil 1.
1.) Vom Selbstverständnis einer Interessenvertretung in der Schule
2.) Sinn, Zweck und Aufgabe einer Interessenvertretung in der Schule
a) Plädoyer für andere Umgangsformen
b) Demokratisierung und Abbau autoritärer Strukturen
c) Demokratieerziehung als indirekter Beitrag der Interessenvertretung
3.) Grenzen der Interessenvertretung in der Schule

Teil 2.
1.) Drei Voraussetzungen für eine wirksame Interessenvertretung
2.) Vorschläge für eine effektivere Schülervertretung durch neue Formen der
Interessenvertretung
3.) Probleme bei der Interessenvertretung


Das Desinteresse als SMV- und Demokratie-Problem (September 1969)
Thomas Kahl Referat vor dem Arbeitskreis für Schülermitverwaltung (ASM), Köln

Der Ergänzung und Veranschaulichung dienen einige

Dokumente zur Schulreform und politischen Bildung 1967 - 1969

Erziehung zum Ungehorsam als Aufgabe einer demokratischen Schule
Abiturrede von Karin Storch (1967)
Veröffentlicht von der Stadt Köln
Schulverwaltungsamt – Referat für politische Bildung

Schulreform und politische Bildung 1967 - 1969