2.1 Worum geht es bei den Grund- & Menschenrechten

2.1 Worum geht es bei den Grund- und Menschenrechten?

Bei den Grund- und Menschenrechten geht es, von der Verwendung der benutzten Worte her, um Rechte. Deutsche Juristen neigen dazu, diese Rechte in dem Sinne zu verstehen und zu interpretieren, wie sie Rechte in ihrer Ausbildung zu verstehen gelernt haben, nämlich vor allem auf dem Hintergrund des römischen Rechts, des Bestimmungs-, Besitz- und Verteidigungsrechts und des Vertragsrechts: Ich habe und verfolge mein Recht – du beanspruchst dein Recht. Wer kann sich angesichts eines derartigen Interessengegensatzes durchsetzen? Wer hat welche rechtliche Bestimmungen und bisherigen Gerichtsurteile auf seiner Seite, was einen Sieg über die Gegenseite begünstigen kann? Eine Besonderheit dieser Form von Recht besteht in der Einklagbarkeit: Wenn jemand ein Recht, das ich habe, nicht beachtet und mich damit in meinem Recht verletzt, kann ich ihn verklagen. Ein Gericht kann diese Person dann verurteilen und sie über geeignete Maßnahmen dazu anhalten, mein Recht zukünftig zu achten, Schadensersatz zu leisten etc.

Die Grund- und Menschenrechte sind anderer Art – hierbei handelt es sich umgangsrechtliche Vorgehensformen, so wie wir sie von den Straßenverkehrsregeln her kennen. Hier geht es nicht in erster Linie darum, in Konfliktfällen eigenes Recht gegenüber dem Recht anderer zu verteidigen oder durchzusetzen. Hier geht es stattdessen darum, im Umgang miteinander Vor - und Rücksicht einzusetzen und sich mit Blicken oder Zeichen zu verständigen, um unangenehme Zusammenstöße und Auseinandersetzungen gar nicht erst zustande kommen zu lassen. Hier geht es um optimale Prävention gegenüber möglicherweise auftretenden Schäden. Das optimale Vorgehen wird hier nicht nur über formal definierte Normen, Regeln und Gesetze verfolgt, sondern vor allem über die menschlichen Reflexions- und Wahrnehmungsorgane.