6. Förderung der Entwicklung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Maßnahmen der Entwicklungsförderung, also der pädagogischen Begleitung, der Allgemeinbildung und der Vermittlung spezieller Qualifikationen, erfolgt traditionellerweise jeweils auf der Basis der regional gültigen Rechtsordnungen. Wo diese optimaler Entwicklungsförderung entgegenstehen, bedarf es der Diskussion von Korrekturen.

IMGE entwickelt u.a. auf der Basis internationaler Vergleichsuntersuchungen (z.B. PISA) Maßnahmen der Entwicklungsförderung (Lehr-Lern-Verfahren, Ausbildungspläne, diagnostische Instrumente etc.), die optimale Lernerfolge auf der Grundlage minimaler Kosten ermöglichen sollen.

Ansätze, die in diese Richtung gehen, werden vorgestellt in dem Beitrag: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zwischen dem Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit.