2.3.4 Missachtungen der Grundrechte als Ursache

2.3.4 Missachtungen der Grundrechte als Ursache von Schädigungen und existenzieller Gefährdung

Werden die individuellen Eigenheiten von Menschen nicht respektiert und geachtet, so kommt es zu Verletzungen auf der seelischen und körperlichen Ebene, die mit Funktionsstörungen einhergehen, also mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sobald die körperlich-seelisch-geistige Belastbarkeit bzw. die Abwehrkraft des menschlichen Immunsystems überschritten werden. Wo etwas missachtet, geschädigt oder zerstört wird, was um optimaler Lebensqualität willen erhalten und gefördert werden sollte – wie etwa Naturbestände und Naturressourcen oder die Gesundheit und das Leben schützende Regelungen – werden existentielle Grenzen berührt. Solche Grenzsituationen erfordern jeweils gründliche Prüfungen dessen, was es mit den Gegebenheiten im Einzelnen auf sich hat und wie sich damit bestmöglich umgehen lässt.

Die Bezeichnungen Grenzsituation bzw. Extremsituation wurden bewusst von dem Psychotherapeuten Bruno Bettelheim (Erziehung zum Überleben 1980) sowie von dem Philosophen Otto Friedrich Bollnow (Existenzphilosophie und Erziehung 1959) geprägt für Kriegssituationen, wo es um das eigene existentielle Überleben geht. Hier kann sich jeder Mensch – und auch ein ganzes Volk – in einer akuten Bedrohung befinden, in der das Notwehrrecht gilt. Hier können vorübergehend Maßnahmen gerechtfertigt sein, die unter normalen friedlichen Lebensbedingungen verboten sein müssen und als Verbrechen bestraft werden.