2.2 Menschenrechte als vor-juristische Tatbestände

2.2 Die Menschenrechte als vor-juristische Tatbestände

Als vor-juristische Tatbestände gibt es die Grund- und Menschenrechte, seit menschliche Wesen auf dem Planeten Erde leben. Die Grund- und Menschenrechte sind an keinen Kulturraum gebunden und auf diesen begrenzt.
 
In jedem Kulturraum der Erde erzählen sich die Menschen seit Jahrtausenden Geschichten zum Ursprung der Entstehung ihres Lebensraumes und ihrer eigenen Gattung. So gibt es Kulturen, wo erzählt wird, ein Wassertier sei an Land gekommen und habe fortan auf dem Trockenen gelebt, und das sei dann ein Mensch gewesen. Die unterschiedlichen Schöpfungsmythen führen alle zum selben Ergebnis: Irgendwann waren die ersten Menschen da. Für diese Tatsache ist es unerheblich, wo der Mensch herkommt, auch, ob er von Affen abstammt oder von einem Engel, der sich unabhängig machte von einem Gott, der alles geschaffen haben könnte.
 
Vergleicht man solche Geschichten miteinander, so zeigen sich etliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Halten ihre Inhalte strengen naturwissenschaftlichen, historischen, symbolischen, logischen oder sonstigen Überprüfungen stand?
 
Sie sind im Wesentlichen mündlich überliefert worden. Deshalb kann sich, wie beim Kinderspiel „Stille Post“, im Laufe von Jahrhunderten oder Jahrtausenden gegenüber der ursprünglichen Fassung, wenn es denn eine solche jemals gegeben hatte, allerlei verändert haben, was sich nicht mehr genau aufklären lässt. Vielleicht entstammen ihre Inhalte auch nur blühender menschlicher Fantasie – mehr oder weniger hinlänglichen Versuchen, menschlicher Rat- und Hilflosigkeit ein Ende zu setzen, indem man sich irgendwie eine beruhigende Antwort zusammenbastelte – so wie Eltern ihren kleinen Kindern zur Beruhigung oft Geschichten erzählen, um ihnen Fragen zu beantworten, auf die sie selbst noch nie gekommen waren.
 
Man kann über die Eigenarten und den Wahrheitsgehalt solcher Geschichten endlos nachdenken und diskutieren – man gelangt damit wohl kaum zu einer wirklich klaren und eindeutigen sowie allgemeingültigen Antwort. Außer vielleicht zu derjenigen, die der griechische Philosoph Sokrates um 400 v. Chr. bereitstellte. Sinngemäß sagte er: „Angesichts dessen, was sich mir hier zeigt, weiß ich nur, dass ich nichts weiß – aber das weiß ich mit Sicherheit!“ Sokrates lebte nach dem Grundsatz, dass Unrecht zu tun, schlimmer ist, als Unrecht zu erleiden. Konsequenterweise war er bereit, sich von seinem Leben zu verabschieden, um zukünftig nichts Unrechtes zu veranlassen. Sokrates war ein für das abendländische Denken grundlegender Philosoph gewesen.
 
Auch gemäß Sokrates ist es zweckmäßig, sich nicht um den Wahrheitsgehalt solcher Geschichten zu kümmern. Man sollte sich Fragen und Themen zuwenden, die zu fruchtbareren Ergebnissen führen können. Die Geschichte des Griechen Odysseus, die in seiner „Odyssee“ beschrieben wurde, zeigte, dass die menschliche Suche nach der Wahrheit, dem Zuverlässigen und Gültigen, nach dem Fruchtbaren, Konstruktiven und nach seinem Glück, gemäß einer Irrfahrt verläuft, in der nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum zumeist falsche Wege beschritten und falsche Fragen gestellt und diskutiert werden: Irren ist menschlich. Nur ab und zu, d.h. sehr selten (!), gibt es mal Volltreffer. Vollkommenheit und Fehlerlosigkeit, also Unfehlbarkeit und Perfektion, erreicht ein Mensch aus sich heraus wohl kaum und niemals. Falls jemand solchen Ansprüchen gerecht wird, so trägt er vermutlich übermenschliche Qualitäten in sich. Dann spielen vielleicht göttliche Eigenschaften eine Rolle oder Offenbarungen göttlicher Informationen. Etwa so wie in den Geschichten der Götter und Halbgötter der altgriechischen Mythologie. Etwa in der Herkules-Sage