2.2.2 Die Bibel als Grundlage juristischer Ordnung

2.2.2 Die Bibel als Grundlage juristischer Ordnungen und menschlicher Entwicklung



2.2.2.1 Die Geschichte von Adam und Eva

Im jüdisch-christlichen Abendland, zu dem auch Deutschland gehört, erscheint eine Geschichte als grundlegend, die mit der Erschaffung des ersten Menschen, Adam, beginnt. Nachdem Gott diesem Adam eine weibliche Partnerin zur Seite gestellt hatte, entstanden menschliche Entscheidungs- und Erkenntnisfragen. Was machen wir miteinander? Wer bestimmt? Wer ordnet sich unter? Was ist richtig und was falsch? Wer überzeugt wen?

Beide übertraten Gottes Verbot, vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse zu essen, nachdem eine Schlange Eva dazu geraten hatte. Daraufhin entschied Gott der Herr, dass beide den Garten Eden, das Paradies, verlassen, sich zukünftig über eigene Arbeit ernähren und ihr Brot im Schweiße ihres Angesichts essen sollten. Liebevollerweise machte er Adam und seiner Frau Röcke aus Fellen und bekleidete sie damit. „Dann sprach Gott der Herr: Seht, der Mensch ist geworden wie wir; er erkennt Gut und Böse.“ (Gen. 3,22) Einige Abschnitte vorher wurde die göttliche Absicht dargestellt:

„Dann sprach Gott: Lasst uns Menschen machen nach unserem Abbild, uns ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere über dem Land. Gott schuf also den Menschen nach seinem Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. (Mose 1,26-27).

Von einer Verfehlung der beiden oder einer „Erbsünde“ ist hier nicht ausdrücklich die Rede. Auch nicht davon, dass Gott das, was sie taten, nicht akzeptierte. Er hatte die Übertretung seines Gebotes aktiv gefördert. Denn kaum etwas unterstützt eigenständiges Verhalten wirkungsvoller als geheimnisvolle, in ihrem Sinn nicht nachvollziehbare, Verbote. Zweckmäßig wirken Ge- oder Verbote vor allem dann, wenn deren Sinn einsichtig ist. Gott hat sich anscheinend über die Selbständigkeitsentwicklung und die Erkenntnisse seiner Geschöpfe gefreut. Seine Zufriedenheit zeigt sich im seiner Beurteilung ihres Tuns: „Seht, der Mensch ist geworden wie wir; er erkennt Gut und Böse.“

Vermutlich hat kein anderer mythologischer Text ein solches Leid über die Menschheit gebracht wie dieser. Aus ihm und aus weiteren Büchern des Alten Testamentes wurde versucht, herauszulesen, was der göttliche Wille sei, was gut oder böse, was richtig oder falsch. Dazu wurden ausführliche Kommentare geschrieben. Über Jahrtausende hinweg wurden diese Texte vor allem in destruktiver Weise interpretiert und ausgelegt: Dem Gott des Alten Testaments wurde unterstellt, er meine es nicht gut mit seinen Geschöpfen. Doch sein Verbieten, Schimpfen und Drohen kann stets aus liebevoller pädagogischer Sorge heraus erfolgt sein, zugunsten der Entwicklung seiner Geschöpfe. Das kennen alle Eltern.

Das Alte Testament enthält überzeugende Geschichten von universell gerechten, objektiv entscheidenden, das Leben, die Würde und die Freiheit des Menschen achtenden Gesetzgebern, Streitschlichtern und Richtern, die bis heute ihre Aktualität nicht eingebüßt haben. Wie Sokrates’ Lehren gelten diese über alle Zeitepochen hinweg in zeitloser Form in aller Welt als vorbildlich. Diese beinhalten, betonen und verfolgen exakt das, was den Menschen- und Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen und den Grundrechten im deutschen Grundgesetz entspricht.

Es bestand stets die Möglichkeit, sich bei der Interpretation von Bibeltexten an konstruktiven, dem Leben aller Menschen dienenden, Vorgehensweisen auszurichten, zumal deren Sachlogik den Gleichnis-Lehren des Jesus von Nazareth entspricht, im Sinne seiner Orientierungshilfe: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen“ (Mt 7, 16-20). In Bezug auf die Lehren des Alten Testamentes wird von ihm die Aussage überliefert: „Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, das sage ich euch: Bis Erde und Himmel vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist.” (Mt 5,17-18).



2.2.2.2 Der "Gotteskomplex" von Schriftgelehrten und Juristen

Zwischen dem Verhalten des streng erscheinenden Schöpfer-Gottes des Alten Testamentes und dem Verhalten des liberaler erscheinenden Erlöser-Gottes des Neuen Testaments wurde von Rechtsphilosophen immer wieder eine unüberbrückbare Fremdheit und Unversöhnlichkeit konstruiert, so als ob es sich dabei um zwei verschiedene Gottheiten oder Rechtssysteme gehandelt habe. Von herausragender Bedeutung ist dabei die „Politische Theologie“ (1922/1970) des katholischen Staatsrechtlers Carl Schmitt (1888-1985), der als „Kronjurist des Dritten Reiches“ galt und dessen Gesellschafts- und Verfassungsrechtslehre bis in die heutige Zeit hinein das Denken und Handeln vieler deutscher Juristen prägt.

Prominente Schriftendeuter und Schriftgelehrte, die meinten, den göttlichen Willen mit päpstlicher Unfehlbarkeit zweifelsfrei erkennen zu können, verbreiteten ihre persönlichen Interpretationen. Der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter sprach hier vom „Gotteskomplex“ (1979): Es kam nicht nur zu fragwürdigen Interpretationen, wie etwa der Annahme, Gott habe von seinen Geschöpfen stets blinden Gehorsam gefordert. Es gab Gesetzgeber und Richter, die sich für gottgleich hielten und meinten, aufgrund ihrer eigenen persönlichen Vorstellungen und Interessen für andere Menschen verbindliche Regeln aufstellen und Entscheidungen treffen zu können und zu dürfen. Zu erinnern ist hier an die Lehre vom Gottesgnadentum. Zuweilen trafen sie parteiische Entscheidungen zu ihren eigenen Gunsten, womit sie das Leben, die Würde und die Freiheit anderer beeinträchtigten oder sogar vernichteten. Derartiges zeigte sich z. B. unter Adolf Hitler und im Anschluss daran im sog. Kalten Krieg. Heute erleben wir es im gegenwärtigen globalen Wirtschafts- und Finanzkrieg.

Dazu trug maßgeblich eine aus der Adam-Eva-Geschichte abgeleitete Morallehre bei, die dem kanonischen (kirchlichen) Recht entstammt. In dieser Lehre wird z. B. behauptet, dass sich die Heranwachsenden den Erwartungen ihrer Eltern bzw. anderer obrigkeitlicher Instanzen anzupassen und unterzuordnen hätten. Dabei wird außer Acht gelassen, dass eine solche Anpassung und Unterordnung ungesund sein und der Entwicklung zum selbständigen Erwachsenen im Wege stehen kann.

Vgl. dazu etwa: Horst Eberhard Richter: Eltern, Kind und Neurose 1962. Ronald D. Laing: Die Politik der Familie. 1974. Alice Miller: Am Anfang war Erziehung 1980. Thomas Gordon: Die neue Familienkonferenz. 1994.

„Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda („Verträge müssen eingehalten werden“) wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Recht



2.2.2.3 Die katholische Morallehre hat ein negatives Bild vom Menschen

In dieser Lehre wurde Moralität in erster Linie als eine Angelegenheit des persönlichen Charakters bzw. der Vernunft des einzelnen Individuums betrachtet und mit bedingungsloser Folgsamkeit (= Gehorsam, Loyalität, Korpsgeist, Konformitätsdruck, Fraktionszwang, Kooperationsbereitschaft, Teilhabe, Partizipation etc.) gegenüber den Erwartungen Vorgesetzter bzw. obrigkeitlicher Instanzen gleichgesetzt. Die demoralisierende Wirkung dieser „Morallehre“ zeigte sich unübersehbar im Führergehorsam des Dritten Reiches. Diese Wirkung wurde seitdem in vielfältigen Formen mit naturwissenschaftlichen Methoden experimentell bewiesen. Besonders zu erwähnen sind hier: Stanley Milgram: Obedience to Authority. New York: Harper & Row 1974 sowie die Experimente von Solomon E. Asch, Kurt Lewin und Muzafer Sherif zur Dynamik in Gruppen (Wahrnehmungsverzerrung, Konformitätsdruck, Rivalität, Führungsstile etc.), die weltweit in jedem Lehrbuch der Sozialpsychologie behandelt werden.

Diese Morallehre sieht die Welt und die Menschen als überwiegend schlecht und böse. Ihr liegen theologische Vorstellungen zugrunde, die von einer polaren Gegensatz-Dynamik ausgehen, nämlich dem Gegensatz zwischen dem Göttlichen als Inbegriff des Guten (Positiven) und dem Teuflischen als Inbegriff des Bösen (Negativen). Diese Lehre behauptet, der Mensch stünde in seinem Leben ständig zwischen dem Guten (= Gott und dem, was Gott vom Menschen angeblich erwartet) und dem Bösen (= dem Teufel als Personifizierung und Inbegriff aller Verführer und Verführungen). Menschliche Unvollkommenheiten, die sich in Fehlverhalten, Sünden, Lastern, eigenen Entscheidungen etc. zeigen, werden hier als etwas angesehen, was Gott angeblich nicht gefällt und wodurch der Mensch seine Seele dem Teufel ausliefert.

Dem entsprechen die Lehre von der Erbsünde, die dem angeblichen Ungehorsam bzw. der Verführbarkeit von Adam und Eva entspringe (Genesis 3, 1-24) sowie der Mythos vom Erzengel Luzifer: Dieser habe sich ohne ausdrückliche göttliche Genehmigung selbständig gemacht, sich damit nicht gehorsam an die von Gott geschaffene hierarchische Ordnung gehalten. Er sei deshalb von Gott verflucht worden. Als aus der Einheit mit Gott gefallener Engel wurde Luzifer zum Satan, zum Herrscher der materiellen Welt und des Lebens auf der Erde. Die göttliche (positive) Welt erscheint so als Gegenpol zur (negativen) menschlichen Welt.. – Diese Thematik wurde künstlerisch vielfältig variiert. Vgl. z. B. die „Göttliche Komödie“ von Dante Alighieri (1265-1321) und das Hauptwerk des calvinistischen ungarischen Dichters Imre Madách: „Die Tragödie des Menschen“ (1861).



2.2.2.4 Das Menschenbild des traditionellen deutschen Staats- und Strafrechts

Offensichtlich hatte diese Lehre auch noch im Jahr 1996 eine gewisse Bedeutung im Denken und Handeln deutscher Juristen. So erklärte Ernst-Wolfgang Böckenförde, ein besonders einflussreicher Staatsrechtslehrer und Richter am Bundesverfassungsgericht:

„Der Mensch ist von Natur aus ambivalent, nicht notwendig gut und nicht notwendig böse. Wer diese Ambivalenz leugnet, verschließt die Augen vor erfahrbarer Wirklichkeit. Die Kriege, Verbrechen, Verfolgungen, Völkermorde des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart hinein, am allerstärksten aber der Holocaust zeigen, was Menschen Menschen antun können, welche Abgründe im Menschen auch verborgen sind; sie liefern den Beweis der Ambivalenz.“ (Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Fundamente der Freiheit“. In: Erwin Teufel (Hrsg.): Was hält die moderne Gesellschaft zusammen? Frankfurt: Suhrkamp 1996, S. 95)

Die Vorstellung, dass das Böse bzw. Ambivalenz in der Natur des Menschen wurzele, dass Abgründe im Menschen verborgen seien und dass sich Derartiges in Verbrechen, Kriegen usw. zeige, entspricht einem juristischen Denken, das davon ausgeht, dass Strafen und Strafandrohungen notwendig und nützlich seien, um Menschen davon abzuhalten, das zu tun, was sie ansonsten nur allzu gern unablässig täten: Verbrechen begehen. Diese Morallehre unterstellt, dass Stehlen, Betrügen, Morden, Gesetze übertreten und sonstiges „Böse“ zu tun, das sei, was Menschen am allerliebsten machen. Wenn dieses Menschenbild stimmen würde, müssten alle Menschen kriminell veranlagt sein. Tiefes Misstrauen folgt daraus.

Als absurd erscheinen Vermutungen, Unterstellungen oder Behauptungen staatlicher Instanzen, dass Übertretungen bzw. Nichteinhaltungen gesetzlicher Regelungen oder juristischer Vorschriften selbstverständlich Anzeichen gefährlicher Haltungen von Bürgern seien: Hier würde geltendes Recht bewusst missachtet, hier liege Widerstand gegen die Staatsgewalt vor oder sogar eine verfassungsfeindliche oder terroristische Einstellung. Wenn jemand Zweifel an der Gültigkeit, Zweckmäßigkeit oder Anwendbarkeit gesetzlicher Regelungen, juristischer Vorgehensweisen oder staatlicher administrativer Maßnahmen äußert oder in emotionaler Weise Ärger über als unberechtigt oder ungerecht empfundene Maßnahmen zeigt, wird dies zuweilen willkürlich im Sinne einer mangelhaft- kooperativen oder gar oppositionell-feindseligen Haltung ausgelegt. Die Absurdität entsteht, sobald der allgemeine juristische Grundsatz außer Acht gelassen wird, dass von der Unschuld Angeklagter auszugehen ist, so lange ihnen die Tat sowie ihr Verschulden nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Taten von Menschen beweisen keine „Ambivalenz in der Natur des Menschen“ oder „Abgründe im Menschen“. Kriminalpsychologische Analysen führen mit modernen Erkenntnismitteln längst zu wesentlich differenzierteren multifaktoriellen Befunden. Sie zeigen als Ursachen menschlichen Fehlverhaltens z. B. die Uneindeutigkeit von Gegebenheiten, die mangelnde Einsicht in Gegebenheiten aufgrund von fehlendem Wissen oder unzulänglicher Intelligenz, unüberlegtes Handeln, äußere Stressfaktoren wie Armut, Zeitnot und Überforderung, traumatisierende Erlebnisse und Umstände u.v.m. Daraus können sich starke Gefühle und Verhaltenstendenzen ergeben, wie Neid, Habsucht, Machtgier, Imponiergehabe, ferner Hörigkeit oder blinder Gehorsam gegenüber Führern (Mitläufertum, Abhängigkeit). Forderungen nach unbedingtem Gehorsam Vorgesetzten gegenüber können normale Menschen zu den schlimmsten Verbrechen treiben, so wie z.B. im Holocaust.

Um solche Taten zuverlässig zu erklären, bedarf es nicht der von Carl Schmitt oder Ernst-Wolfgang Böckenförde angenommenen „Natur des Menschen“. Die Konzentration auf diese „Natur“ ist zudem wenig zweckmäßig, um dem Zustandekommen solcher Taten entgegenzuwirken. Denn menschliche Taten ergeben sich stets nicht nur aus Eigenarten der Person heraus, sondern immer auch im Zusammenhang mit jeweils gegebenen äußeren Umständen. Eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung oder –prävention gelingt erst, wenn auch diese Umstände berücksichtigt und modifiziert werden. Eines der wirkungsvollsten Mittel hierzu besteht in der konsequenten Achtung der Menschen- und Grundrechte.



2.2.2.5 Die Zweckmäßigkeit von Strafen gehört auf den Prüfstand

Das deutsche Strafrecht bedarf einer gründlichen Überprüfung im Hinblick auf seine Zweckmäßigkeit. Ihm liegt die längst überholte Auffassung zugrunde, dass Übertretungen staatlicher Vorschriften generell als Delikte (Straftaten) anzusehen und folglich konsequent zu bestrafen seien. Indem über angedrohte und verhängte Strafen Menschen abgeschreckt werden sollen, Straftaten zu begehen, soll der Rechtsfrieden (= gute menschliche Kooperation) gesichert werden. Zugleich soll dieses Vorgehen den von Tätern Geschädigten eine gewisse Genugtuung („Sühne“ und auch Rache) gewähren gemäß dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“: Wer als Täter anderen Leid zugefügt hat, möge über die Strafe selbst Leid erfahren! Er möge aufgrund dessen verstehen und fühlen, was er anderen angetan hat. Er möge daraus lernen und derartiges zukünftig nicht mehr anderen zufügen.

Wer so denkt und vorgeht, verbindet eine die Tat rächende Haltung mit einem pädagogisch-erzieherischen Bedürfnis. Angesichts dessen sind Bedenken angebracht: Ist das eine zweckmäßige Kombination von Anliegen? Was gut gemeint und gedacht ist, trägt erfahrungsgemäß nicht immer alle erhofften guten Früchte. Die wirklichen Folgen eines gut gemeinten Bemühens zeigen sich aufgrund der Frage: Inwiefern bzw. wann trägt ein Bemühen tatsächlich erfolgreich zum Erreichen vorgesehener Ziele bei? Was nachgewiesenermaßen zielführend-zweckdienlich ist, lässt sich mit experimentell-wissenschaftlichen Forschungsmethoden klären und Menschen verständlich machen.

Personen, insbesondere Juristen, die unablässig mit Rechtsübertretungen zu tun haben, können dem Glauben erliegen, alle Menschen seien gleichermaßen gefährdet, kriminell zu handeln, vor allem dann, wenn es einem selbst und auch etlichen anderen Juristen ebenso ergeht. Unter Juristen besteht eine beliebte Gedankensportart darin, sich an Möglichkeiten des Unterlaufens und Verdrehens juristischer Regelungen zu ergötzen. Jeder Berufsstand pflegt seine eigenen Witze.



2.2.2.6 Schadensminimierung sollte überall das oberste Prinzip sein

Auf Schöpfungsmythen oder willkürliche Bibelauslegungen gegründete Menschen- und Weltbilder sind unbrauchbar und entbehrlich im Hinblick auf die Klärung der Ursachen von Fehlverhalten. Wer eine gründliche theologische Ausbildung in einschlägigen Interpretations-Seminaren zur Textherkunft, -authentizität und –exegese der Bibeltexte absolviert hat, der weiß, wie vorsichtig man mit solchen Texten umzugehen hat: Sie enthalten nicht zweifelsfrei nur und ausschließlich Originalworte Gottes. Außerdem lassen sich alle biblischen Formulierungen, so wie alle anderen Texte auch, missverstehen.

Wo werden solche vor-juristischen Sachverhalte eingehend in der Juristenausbildung vermittelt? Wo wird zuverlässig geprüft, inwiefern angehende Juristen diese Sachverhalte verstanden haben? Es dürfte wohl kaum den Jura-Studenten anzulasten sein, wenn sie hier nicht hinreichend informiert und ausgebildet worden sind. Sokrates’ Botschaft, dass es besser sei, sich freiwillig von seinem Leben zu verabschieden, als Unrechtes und Schädliches zu veranlassen, gehört in jedes Juristen Ohr.

Für an der jüdischen oder der christlichen Religion orientierte Juristen sei auf eine Textstelle im Neuen Testament hingewiesen, die als Beleg dafür gelten könnte, dass Jesus Sokrates’ Haltung zur Vermeidung von Unrecht und Schäden teilte. Hier geht es um das, was zum Bösen verführt:

„Wenn dich deine Hand oder dein Fuß zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Es ist besser für dich, verstümmelt oder lahm in das Leben zu gelangen, als mit zwei Händen und zwei Füßen in das ewige Feuer geworfen zu werden. Und wenn dich dein Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Es ist besser für dich, einäugig in das Leben zu gelangen, als mit zwei Augen in das Feuer der Hölle geworfen zu werden.“ (Mt 18, 8-9).

Jesus könnte bei dieser eindringlichen Aufforderung die Schriftgelehrten und Pharisäer im Blick gehabt haben, die stets seine Gegner gewesen waren und die seinen Kreuzestod veranlassten. Doch kurz vor seinem Tod betete er: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ (Lukas 23,34). Jesus war ein Vertreter der Menschenrechte. Er sprach sich deshalb konsequent gegen die Durchführung von Todesstrafen aus, so etwa gegen Steinigungen.



2.2.2.7 Die Zeit der Aufklärung von Aberglauben und Irrlehren ist noch nicht vorüber

Wie ergeht es Juristen und Katholiken, wenn sie bemerken, dass sie aufgrund fragwürdiger Interpretationen ihrer heiligen Texte Aberglauben und Irrlehren anheimgefallen sind? Möglicherweise ist Ähnliches auch Juden und Moslems passiert. Wenn dieselben Irrtümer weltweit verbreitet und üblich sind, so bleiben sie leicht unbemerkt.

Es gab in der Menschheitsentwicklung schon öfters kollektive Irrtümer. So meinten die Menschen zum Beispiel über Jahrtausende hinweg mit der allergrößten Selbstverständlichkeit, die Erde habe die Form einer Scheibe und die Sonne drehe sich um die Erde herum. Um Aberglauben aufzuklären, gibt es die Naturwissenschaften. Auf deren Eigenarten wird unter 3. Wissenschaftliche Grundlagen und Fragestellungen eingegangen.