2.3.3 Die Achtung der Grundrechte

2.3.3 Die Achtung der Grundrechte geht mit anspruchsvollen Herausforderungen einher

Das von Friedrich von Schiller erwähnte „unendlich schwere Problem“ im Bezug auf die Achtung der Grundrechte beruht darauf, dass jeder Interaktions- und Kommunikationspartner und auch das sonstige Geschehen auf dem jeweiligen Begegnungsparkett (Tanzfläche, Straßenverkehr, Hausgemeinschaft, Nachbarschaft, Familie, Gruppe, Schulklasse, Arbeitsstelle, Marktplatz, Beratungsgremium, Ortsgemeinschaft, Land, Staat, Staatenverbund, Weltgesellschaft) besondere Achtsamkeit, Selbststeuerungsfähigkeiten und Feingefühl (Geschick) erfordern. Das kann jeder Mensch bestätigen, der nicht als Einsiedler für sich alleine lebt.

Die Belastbarkeiten und Empfindlichkeiten der beteiligten Menschen können individuell sehr unterschiedlich sein. Die in den konkreten Begegnungssituationen momentan jeweils vorhandenen Toleranzbereiche bestimmen, was als Unversehrtheit und Unschädlichkeit empfunden wird. Um für diese Unversehrtheit und Unschädlichkeit sorgen zu können, sind Fähigkeiten im gelassenen Umgang mit Konflikten und belastenden Emotionen erforderlich. Dazu sollte man gelernt und geübt haben, mit zeitweilig vorhandenen eigenen Mangelzuständen, Frustrationen, Unklarheiten, Spannungen, Ambivalenzen, Ratlosigkeit, Ohnmachtsgefühlen etc. gut zurechtzukommen.

Zum angemessenen Umgang mit anderen Menschen sind Menschenkenntnis und psychologischer Sachverstand erforderlich, vor allem auch die Fähigkeit und Bereitschaft, sich gefühlsmäßig in die Situation anderer Menschen hinein zu versetzen. Denn es ist die Faustregel zu beachten: Was du nicht willst, das dir man tu‘, das füge keinem anderen zu! Hinzu kommt noch, dass es Menschen gibt, die empfindlicher sind und reagieren als man selbst. Auch diesen gilt es, bestmöglich gerecht zu werden.Der Psychologie als empirischer Wissenschaft vom menschlichen Verhalten und Erleben fällt im Hinblick auf die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) eine Schlüsselfunktion zu:

„Wenn man von dem gesellschaftlichen Auftrag einer Wissenschaft sprechen kann, so liegt jener der Psychologie in der Verpflichtung zu dem unermüdlichen Hinweis auf die Komplexität und Differenziertheit menschlichen Verhaltens und Erlebens. Angesichts der Leichtfertigkeit, mit der viele Repräsentanten unserer Gesellschaftsordnung psychologische Probleme zu sehen und zu lösen gewohnt sind, gehören zu der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl Mut als auch Sachkenntnis.” (Thomae, H. und Feger, H.:, Einführung in die Psychologie 7, Akad. Verlagsges.1976, S. 4.)